Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Regierung billigt Grundsteuer
Städtetag zeigt sich erleichtert
Berlin. Die Bundesregierung hat die vom Verfassungsgericht geforderte Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. In der nächsten Woche will der Bundestag darüber beraten. Wegen einer Grundgesetzänderung ist die Koalition aus CDU, CSU und SPD auf Stimmen von FDP und Grünen angewiesen.
Künftig sollen der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle bei der Berechnung der Grundsteuer spielen, die 2018 den Kommunen rund 14 Milliarden Euro einbrachte. Eine auf Druck Bayerns eingefügte Öffnungsklausel erlaubt es aber jedem der 16 Bundesländer, eigene Regeln aufzustellen. „Die gute Nachricht für die Steuerzahler ist, dass sie insgesamt nicht höher belastet werden“, sagte Finanzminister Olaf Scholz. In Toplagen könnte die Grundsteuer für Eigentümer und Mieter allerdings steigen. Der Deutsche Städtetag zeigte sich erleichtert, kritisierte aber: „Die Öffnungsklausel für die Länder haben wir uns nicht gewünscht“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy unserer Redaktion. Ein Flickenteppich im Bundesgebiet drohe dennoch nicht, weil die Länder ganz überwiegend das wertorientierte Modell von Scholz anwenden würden. „Denn es führt zu gerechteren Lösungen, wenn neben der Grundstücksfläche auch der Wert von Grundstücken und Gebäuden in die Besteuerung einbezogen wird.“Die neue Grundsteuer soll zum 1. Januar 2025 erhoben werden. (tb) Der Gesetzentwurf von Scholz wurde gebilligt.
Olaf