Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
DGB will Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten
Bundesregierung soll gesetzliche Voraussetzungen schaffen. Arbeitszeitgesetz soll auf keinen Fall geändert werden
Berlin. Die einen brauchen zwei Tage Auszeit vom Pendeln, die anderen wollen einen Tag von zu Hause aus arbeiten, um Kinder von der Schule abholen zu können: Damit Arbeitnehmer mehr Möglichkeiten haben, sich ihre Arbeitszeit flexibler einzuteilen, fordern die Gewerkschaften die Bundesregierung auf, gesetzliche Voraussetzungen dafür zu schaffen.
„Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern die Einführung eines Rechts auf selbstbestimmtes mobiles Arbeiten für Beschäftigte“, heißt es in einem Diskussionspapier des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), das unserer Redaktion vorliegt. Dieses Recht solle in Betrieben und der öffentlichen Verwaltung entweder durch Tarifverträge oder die jeweiligen Arbeitnehmervertreter konkret ausgestaltet werden, heißt es.
„Wir wollen die Chancen, die die Digitalisierung bietet, für die Beschäftigten nutzen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach unserer Redaktion. „Die Gewerkschaften haben schon wegweisende Tarifverträge für mobile Arbeit abgeschlossen, doch viele Arbeitgeber sperren sich noch dagegen.“Buntenbach betonte, es gehe nicht um ein „ganz oder gar nicht“, sondern um die Möglichkeit, zeitweilig auch einmal von zu Hause oder einem frei zu wählenden Ort arbeiten zu können.
Ein wichtiger Punkt für den DGB ist die Arbeitszeit. In dem Papier heißt es, die geleistete Arbeitszeit müsse schon jetzt erfasst, dokumentiert und voll vergütet werden. Davon dürfe auch bei der Arbeit von einem anderen Ort aus nicht abgewichen werden. „Mobile Arbeit darf nicht zu noch längeren Arbeitszeiten führen“, betonte Vorstandsmitglied Buntenbach. „Deshalb lehnen wir eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes zur Verlängerung der täglichen Arbeitszeiten oder verkürzten Ruhezeiten strikt ab.“