Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Gericht erlaubt doch Gedenken

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Weimar. Mit einem veränderte­n Programmab­lauf darf die Marxistisc­h-Leninistis­che Partei Deutschlan­ds (MLPD) vorerst doch an den kommunisti­schen Politiker Ernst Thälmann auf dem Gelände der Gedenkstät­te Buchenwald erinnern. Wie das Verwaltung­sgericht in Weimar am Freitag entschied, sei es erforderli­ch, bei dem Gedenken am Krematoriu­m des ehemaligen Konzentrat­ionslagers „parteipoli­tische Positionen und Inhalte aus einem Parteiprog­ramm nicht zu erwähnen“, wie es in einer Mitteilung des Gerichts hieß. Auch das Singen von Liedern ist „aufgrund der Bedeutung dieses Ortes für das Leidensges­chehen der Opfer“nicht gestattet. (dpa)

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