Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Gericht erlaubt doch Gedenken
Weimar. Mit einem veränderten Programmablauf darf die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) vorerst doch an den kommunistischen Politiker Ernst Thälmann auf dem Gelände der Gedenkstätte Buchenwald erinnern. Wie das Verwaltungsgericht in Weimar am Freitag entschied, sei es erforderlich, bei dem Gedenken am Krematorium des ehemaligen Konzentrationslagers „parteipolitische Positionen und Inhalte aus einem Parteiprogramm nicht zu erwähnen“, wie es in einer Mitteilung des Gerichts hieß. Auch das Singen von Liedern ist „aufgrund der Bedeutung dieses Ortes für das Leidensgeschehen der Opfer“nicht gestattet. (dpa)