Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Bußgeld auch Jahre später
Hamburg. Wer im Ausland zu schnell fährt oder falsch parkt, muss zum Teil mit erheblichen Bußgeldern rechnen. In Schottland kostet es zum Beispiel bis zu 2900 Euro, wenn Autofahrer mehr als 50 km/h zu schnell unterwegs sind, warnt die Zeitschrift „Auto Bild“(Ausgabe 33/2019). Die Polizei im Ausland kann Bußgelder direkt einfordern – und zwar auch Jahre später noch, etwa bei einer Routinekontrolle. Bis die Forderungen verjährt sind, vergehen teils fünf oder gar zehn Jahre. In Großbritannien verjähren die Forderungen nicht. (dpa)