Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Bußgeld auch Jahre später

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Hamburg. Wer im Ausland zu schnell fährt oder falsch parkt, muss zum Teil mit erhebliche­n Bußgeldern rechnen. In Schottland kostet es zum Beispiel bis zu 2900 Euro, wenn Autofahrer mehr als 50 km/h zu schnell unterwegs sind, warnt die Zeitschrif­t „Auto Bild“(Ausgabe 33/2019). Die Polizei im Ausland kann Bußgelder direkt einfordern – und zwar auch Jahre später noch, etwa bei einer Routinekon­trolle. Bis die Forderunge­n verjährt sind, vergehen teils fünf oder gar zehn Jahre. In Großbritan­nien verjähren die Forderunge­n nicht. (dpa)

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