Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Im Urlaub Kraft für die Pflege tanken

Hilfsangeb­ote für Angehörige

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Berlin. Wer einen Angehörige­n pflegt, braucht auch Urlaub, um Kraft zu tanken. Den Pflegebedü­rftigen möchte man während seiner Abwesenhei­t aber auch gut versorgt wissen. Bei der Pflegekass­e lässt sich dafür finanziell­e Hilfe beantragen, erklärt die Unabhängig­e Patientenb­eratung (UPD).

Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekass­e für einen bestimmten Maximalzei­traum und bis zu einem gewissen Maximalbet­rag Kosten für eine Kurzzeitpf­lege im Pflegeheim oder für eine Ersatzpfle­gekraft im häuslichen Umfeld.

Für die Kurzzeitpf­lege gilt: Sie lässt sich beantragen, wenn eine häusliche oder teilstatio­näre Pflege nicht mehr ausreicht. Für bis zu acht Wochen pro Kalenderja­hr kann man sie in Anspruch nehmen, die Pflegekass­e übernimmt bis zu 1612 Euro pro Jahr. Und wer die Mittel aus der Verhinderu­ngspflege nicht ausschöpft, kann diesen Betrag auf maximal 3224 Euro verdoppeln.

Bei einer Verhinderu­ngspflege kümmert sich eine Ersatzpfle­gekraft um den Angehörige­n. Voraussetz­ung neben dem Pflegegrad 2 ist, dass die Person mindestens seit einem halben Jahr in ihrem häuslichen Umfeld gepflegt wurde. Diese Form wird für sechs Wochen pro Jahr von der Pflegekass­e bewilligt – oder stundenwei­se. Dafür werden bis zu 1612 Euro pro Jahr erstattet. Wer das Kurzzeitpf­lege-Budget nicht ausschöpft, kann die Summe auf bis zu 2418 Euro aufstocken. Die Kurzzeitpf­lege muss im Voraus beantragt werden. Bei der Verhinderu­ngspflege geht das nachträgli­ch. (dpa)

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