Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Anwohner und Freunde schreiben Petition: Lebenslänglich droht
Anwohner und Freunde haben eine Petition geschrieben, das Gericht möge eine milde Strafe für den Angeklagten finden. Jener sei stets hilfsbereit und habe sich in seinem Leben noch nichts zu Schulden kommen lassen. Sollte das Gericht zur Auffassung kommen, dass mehr als sonst üblich, heißt es in der Erklärung. Am Abend sei er im Schlafanzug zur fremden Wohnung gegangen. Darin sei es dunkel gewesen, er habe beim Betreten geschrien. Der Nachbar habe ihn getreten, worauf er unglücklich auf ihn gefallen sei es ein Mord und der Mann voll schuldfähig war, erhält er eine lebenslange Freiheitsstrafe – im Strafmaß gibt es in diesem Fall keinen Spielraum. Falls er wegen des Alkoholkonsums in Verbindung mit Diabetes und Medikamentenkonsum vermindert schuldfähig und ihn dabei verletzt habe. Aufgrund des fehlenden Schlafes und des Restalkohols habe er sich im Polizeiverhör zunächst nicht daran erinnert, auf ihn gestürzt zu sein. Erst in der Haftzelle sei ihm das Hämatom vom Sturz aufgefallen. Aufgezeichnete war und das Gericht die Tat als Totschlag wertet, liegt die Strafe zwischen zwei Jahren und elf Jahren und drei Monaten. Maßgeblichen Einfluss auf die Frage der Schuldfähigkeit hat das Gutachten einer forensischen Psychiaterin. Aussagen beim Notruf „Das Schwein, diese Sau, soll er verrecken!“könne er sich nicht mehr erklären.
Der Angeklagte sitzt seit Februar in Untersuchungshaft. Das Landgericht hat sechs weitere Verhandlungstage angesetzt.