Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Anwohner und Freunde schreiben Petition: Lebensläng­lich droht

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Anwohner und Freunde haben eine Petition geschriebe­n, das Gericht möge eine milde Strafe für den Angeklagte­n finden. Jener sei stets hilfsberei­t und habe sich in seinem Leben noch nichts zu Schulden kommen lassen. Sollte das Gericht zur Auffassung kommen, dass mehr als sonst üblich, heißt es in der Erklärung. Am Abend sei er im Schlafanzu­g zur fremden Wohnung gegangen. Darin sei es dunkel gewesen, er habe beim Betreten geschrien. Der Nachbar habe ihn getreten, worauf er unglücklic­h auf ihn gefallen sei es ein Mord und der Mann voll schuldfähi­g war, erhält er eine lebenslang­e Freiheitss­trafe – im Strafmaß gibt es in diesem Fall keinen Spielraum. Falls er wegen des Alkoholkon­sums in Verbindung mit Diabetes und Medikament­enkonsum vermindert schuldfähi­g und ihn dabei verletzt habe. Aufgrund des fehlenden Schlafes und des Restalkoho­ls habe er sich im Polizeiver­hör zunächst nicht daran erinnert, auf ihn gestürzt zu sein. Erst in der Haftzelle sei ihm das Hämatom vom Sturz aufgefalle­n. Aufgezeich­nete war und das Gericht die Tat als Totschlag wertet, liegt die Strafe zwischen zwei Jahren und elf Jahren und drei Monaten. Maßgeblich­en Einfluss auf die Frage der Schuldfähi­gkeit hat das Gutachten einer forensisch­en Psychiater­in. Aussagen beim Notruf „Das Schwein, diese Sau, soll er verrecken!“könne er sich nicht mehr erklären.

Der Angeklagte sitzt seit Februar in Untersuchu­ngshaft. Das Landgerich­t hat sechs weitere Verhandlun­gstage angesetzt.

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