Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Bastionskronenpfad könnte erst nach der Buga fertig werden
Dezernent Hilge will Verfahren für Bauabschnitt durch das „Wäldchen“abwarten. Er ist aber entschlossen, die Pläne bis zum Ende umzusetzen
Erfurt. Die Stadtverwaltung will den Bastionskronenpfad auf dem Petersberg in zwei Bauabschnitten, aber nach unveränderter Planung errichten. Sollten mögliche Verfahren den strittigen zweiten Bauabschnitt durch das „Wäldchen“hinauszögern, werde der Baustart erfolgen, sobald die Genehmigung vorliegt, sagte der Buga-Dezernent Alexander Hilge (SPD) am Dienstag im Hauptausschuss. Dass der Höhenrundweg dann nicht rechtzeitig zur Bundesgartenschau (Buga) 2021 fertig werden könnte, nehme man in Kauf. Der Bastionskronenpfad sei kein Projekt für die Buga, sondern vielmehr ein wichtiger Bestandteil für die nachhaltige Tourismusentwicklung des Petersberges. „Für uns ist der zweite Bauabschnitt wichtig, und wir wollen daran festhalten“, sagte Hilge.
Der Dezernent betonte, dass sich die Verwaltung an die Beschlüsse des Stadtrates gebunden fühle. Die Finanzierung sei durch Fördermittel abgesichert. Zugleich werde die Stadt nach den Regeln und Gesetzen handeln. „Wir werden nicht auf Teufel komm’ raus im November Bäume fällen“, versicherte Hilge. Weder werde es Fällungen in der Baumschonungszeit noch in Phasen geben, in denen weiterhin Verfahren anhängen.
In jedem Fall soll bis Oktober die Ausschreibung für den ersten Bauabschnitt erfolgen. Dabei handelt es sich um eine Brücke über die Straße Lauentor zur Bastion Martin. Die Brücke sei selbst so wichtig, dass sie auch dann gebaut werden solle, wenn Gerichte den zweiten Bauabschnitt untersagen. Das einzige Risiko sei, dass dann ein Widerlager für die zweite Brücke, das Teil des ersten Bauabschnittes sei, umsonst entstehe.
Aus jetziger Sicht können drei Verfahren den zweiten Bauabschnitt verhindern. Die Bürgerinitiative (BI) „Stadtbäume statt Leerräume“hat angekündigt, gegen die Ablehnung ihres angestrebten Bürgerbegehrens zu klagen. Das Begehren richtete sich in einem Unterpunkt seiner 16 Forderungen gegen Fällungen im „Wäldchen“. Bekommt die BI Recht, findet das Bürgerbegehren doch noch statt.
Zudem signalisiert der BUND, bei einer möglichen Genehmigung gegen die Baumaßnahmen im geschützten Landschaftsbestandteil klagen zu wollen. Der Schutz-Status des Wäldchens bleibt zwar erhalten, doch benötigen Eingriffe diese Sondergenehmigung.
Schließlich hat der Naturschutzbeirat mehrheitlich gegen den zweiten Bauabschnitt gestimmt. Das bedeutet, dass sich auch die obere Naturschutzbehörde mit dem Fall befassen muss. Auch von dort könnte es ein Veto für den Waldabschnitt des Höhenweges geben.
Der Zeitfaktor spielt keine Rolle mehr. Laut Hilge solle lediglich vermieden werden, „dass während der Buga ein Baukran auf dem Petersberg steht“.