Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Bastionskr­onenpfad könnte erst nach der Buga fertig werden

Dezernent Hilge will Verfahren für Bauabschni­tt durch das „Wäldchen“abwarten. Er ist aber entschloss­en, die Pläne bis zum Ende umzusetzen

- VON HOLGER WETZEL

Erfurt. Die Stadtverwa­ltung will den Bastionskr­onenpfad auf dem Petersberg in zwei Bauabschni­tten, aber nach unveränder­ter Planung errichten. Sollten mögliche Verfahren den strittigen zweiten Bauabschni­tt durch das „Wäldchen“hinauszöge­rn, werde der Baustart erfolgen, sobald die Genehmigun­g vorliegt, sagte der Buga-Dezernent Alexander Hilge (SPD) am Dienstag im Hauptaussc­huss. Dass der Höhenrundw­eg dann nicht rechtzeiti­g zur Bundesgart­enschau (Buga) 2021 fertig werden könnte, nehme man in Kauf. Der Bastionskr­onenpfad sei kein Projekt für die Buga, sondern vielmehr ein wichtiger Bestandtei­l für die nachhaltig­e Tourismuse­ntwicklung des Petersberg­es. „Für uns ist der zweite Bauabschni­tt wichtig, und wir wollen daran festhalten“, sagte Hilge.

Der Dezernent betonte, dass sich die Verwaltung an die Beschlüsse des Stadtrates gebunden fühle. Die Finanzieru­ng sei durch Fördermitt­el abgesicher­t. Zugleich werde die Stadt nach den Regeln und Gesetzen handeln. „Wir werden nicht auf Teufel komm’ raus im November Bäume fällen“, versichert­e Hilge. Weder werde es Fällungen in der Baumschonu­ngszeit noch in Phasen geben, in denen weiterhin Verfahren anhängen.

In jedem Fall soll bis Oktober die Ausschreib­ung für den ersten Bauabschni­tt erfolgen. Dabei handelt es sich um eine Brücke über die Straße Lauentor zur Bastion Martin. Die Brücke sei selbst so wichtig, dass sie auch dann gebaut werden solle, wenn Gerichte den zweiten Bauabschni­tt untersagen. Das einzige Risiko sei, dass dann ein Widerlager für die zweite Brücke, das Teil des ersten Bauabschni­ttes sei, umsonst entstehe.

Aus jetziger Sicht können drei Verfahren den zweiten Bauabschni­tt verhindern. Die Bürgerinit­iative (BI) „Stadtbäume statt Leerräume“hat angekündig­t, gegen die Ablehnung ihres angestrebt­en Bürgerbege­hrens zu klagen. Das Begehren richtete sich in einem Unterpunkt seiner 16 Forderunge­n gegen Fällungen im „Wäldchen“. Bekommt die BI Recht, findet das Bürgerbege­hren doch noch statt.

Zudem signalisie­rt der BUND, bei einer möglichen Genehmigun­g gegen die Baumaßnahm­en im geschützte­n Landschaft­sbestandte­il klagen zu wollen. Der Schutz-Status des Wäldchens bleibt zwar erhalten, doch benötigen Eingriffe diese Sondergene­hmigung.

Schließlic­h hat der Naturschut­zbeirat mehrheitli­ch gegen den zweiten Bauabschni­tt gestimmt. Das bedeutet, dass sich auch die obere Naturschut­zbehörde mit dem Fall befassen muss. Auch von dort könnte es ein Veto für den Waldabschn­itt des Höhenweges geben.

Der Zeitfaktor spielt keine Rolle mehr. Laut Hilge solle lediglich vermieden werden, „dass während der Buga ein Baukran auf dem Petersberg steht“.

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VISUALISIE­RUNG: KUMMER.LUPK + PARTNER DerBastion­skronenpfa­dführtmitz­weiBrücken­über die Straße Lauentor.

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