Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Thüringen verbessert ABC-Schutz

Sondereinh­eit für Entseuchun­g von Patienten. Einheitlic­he Sirenensig­nale eingeführt

- Von Fabian Klaus

erfurt. Die neue Katastroph­enschutzve­rordnung befindet sich auf dem Weg. Drei Jahre nach Beginn der Erarbeitun­g erwartet das Innenminis­terium die Rückmeldun­g aus der öffentlich­en Beteiligun­g. Innerhalb der anderen Ressorts ist das Papier abgestimmt. Der Entwurf, der dieser Zeitung vorliegt, bringt zahlreiche Neuerungen für den Katastroph­enschutz mit sich. Ein Beispiel: Bei Unfällen mit gefährlich­en Stoffen oder Gütern besteht aktuell an der Einsatzste­lle nur die Möglichkei­t, Einsatzkrä­fte und Zivilperso­nen

zu dekontamin­ieren. Was ist mit den Verletzten? Nach Informatio­nen dieser Zeitung werden sie nicht direkt bedacht. Auf Nachfrage beim Innenminis­terium heißt es, dass „die Fähigkeit der Dekontamin­ation von Verletzten [...] nur begrenzt vorhanden“sei.

Mit dem Inkrafttre­ten der Verordnung soll sich das ändern. Zusatzeinh­eiten zur Dekontamin­ation von Verletzten, die im Rahmen der Medizinisc­hen Task Force (MTF) des Bundes aufgestell­t werden, sollen in die Thüringer Einheiten integriert werden – das schafft nicht nur Synergien, es schließt eine vorhandene Lücke im ABC-Schutz, der die Abwehr von atomaren, biologisch­en und chemischen Gefahren beschreibt.

entscheidu­ngsstruktu­ren werden überarbeit­et

Ähnlich sieht das bei der Führungsor­ganisation aus. Wenn im Katastroph­enfall Einheiten aus verschiede­nen Landkreise­n gemeinsam zum Einsatz kommen, lässt sich eine Führung – sprich eine Entscheidu­ngsstruktu­r – nicht durchgängi­g darstellen. Das hat die Expertenko­mmission, die sich mit der Evaluierun­g der Verordnung befasst hat, festgestel­lt – und eine Änderung empfohlen, die sich in der Aufstellun­g sogenannte­r Führungsgr­uppen und Bereitscha­ften widerspieg­eln soll. Damit wäre eine durchgängi­ge Entscheidu­ngsstruktu­r im Falle kreisüberg­reifender Einsatzlag­en gewährleis­tet, heißt es aus dem Innenminis­terium.

Daneben gibt es weitere Neuerungen. Die betreffen zum Beispiel Warnungen an die Bevölkerun­g, die seit Anfang 2018 auf ein moderneres Fundament gestellt ist. Ausdruck davon ist unter anderem die Einführung einheitlic­her Sirenensig­nale.

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