Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Abstandsregeln für Windkraft weiter unklar
Thema steht nicht in Kohleausstiegsgesetz
Berlin. Das Kohleausstiegsgesetz wird offenbar nicht die stark umstrittenen Abstandsregeln für neue Windkraftwerke enthalten. Das Thema erneuerbare Energien wurde aus dem neuesten Referentenentwurf gestrichen. Das Papier liegt unserer Redaktion vor.
Das Kohleausstiegsgesetz sollte unter anderem regeln, dass für neue Windräder ein Mindestabstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung von mindestens fünf Häusern einzuhalten ist. Damit wollte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) die Akzeptanz für Windkraft in der Bevölkerung erhöhen. Über die geplanten Regelungen war jedoch ein heftiger Streit zwischen Union und SPD ausgebrochen. Mehrere Bundesländer hatten öffentlich angekündigt, per Ausnahmeregelung den Mindestabstand zu unterschreiten. Das Bundeswirtschaftsministerium wollte sich auf Nachfrage nicht äußern.
Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer sieht das Ausklammern des Themas erneuerbare Energien aus dem Kohleausstiegsgesetz als schädlich für die Energiewende an. „Die Vertagung der Mindestabstände ist in etwa genauso schädlich, als wenn sie beschlossen worden wären. Kein Planer wird jetzt eine Windenergieanlage bestellen, weil er nicht weiß, wie sich die Regierungsparteien in den nächsten Wochen oder Monaten einigen werden“, sagte Krischer.
Die Neuregelung könnte nun im Frühjahr im Zuge einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfolgen, so Krischer: „So kann man nicht mit den mehreren Hunderttausend Arbeitsplätzen in der Branche umgehen.“
Gleichzeitig sollte im Kohleausstiegsgesetz der weitere Ausbau von Fotovoltaik geregelt werden. Eine Neuregelung ist nötig, da die aktuelle Zubaugrenze für Solarzellen bald erreicht ist. „Das ist jetzt ebenfalls aus dem Gesetzentwurf geflogen, und Stand heute bekommen neue Fotovoltaikanlagen ab nächsten Sommer keine EEG-Vergütung mehr“, betonte Krischer. Die Erneuerbare-Energien-Branche wisse zurzeit nicht, ob es ab kommendem Sommer noch eine Grundlage für ihr Geschäftsmodell gebe.