Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Bundesbeamte sollen seltener fliegen
Ministerium ändert Regeln für Reisekosten
Berlin. Bundesbeamte können jetzt für Dienstreisen auch dann die Bahn nutzen, wenn ein Flug billiger wäre. Seit dem 21. Januar treten „neben das Kriterium der Wirtschaftlichkeit auch umweltbezogene Aspekte wie beispielsweise geringer CO2-Ausstoß beziehungsweise CO2-Neutralität“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums unserer Redaktion. Mit der Regelung greift das zuständige Innenministerium einer entsprechenden Änderung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) vor. „Damit wird allen Bundesbediensteten die Möglichkeit eingeräumt, CO2-Emissionen aus Flügen einzusparen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“, heißt es aus dem Ministerium. Die Regelung gelte für Inlandsdienstreisen, Reisen im grenznahen Raum sowie für gut angebundene europäische Großstädte (wie Paris oder Brüssel), bei denen die Bahn als alternatives Reisemittel zum Flug zur Verfügung steht.
„Dies stellt eine deutliche Änderung der bisherigen Rechtslage dar, da das BRKG bislang von dem Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geprägt war.“Bundesbedienstete haben aber weiterhin die Wahl, das Flugzeug zu nehmen: Die Inanspruchnahme der Regelung ist freiwillig.