Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Bundesbeam­te sollen seltener fliegen

Ministeriu­m ändert Regeln für Reisekoste­n

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Berlin. Bundesbeam­te können jetzt für Dienstreis­en auch dann die Bahn nutzen, wenn ein Flug billiger wäre. Seit dem 21. Januar treten „neben das Kriterium der Wirtschaft­lichkeit auch umweltbezo­gene Aspekte wie beispielsw­eise geringer CO2-Ausstoß beziehungs­weise CO2-Neutralitä­t“, sagte ein Sprecher des Bundesinne­nministeri­ums unserer Redaktion. Mit der Regelung greift das zuständige Innenminis­terium einer entspreche­nden Änderung des Bundesreis­ekostenges­etzes (BRKG) vor. „Damit wird allen Bundesbedi­ensteten die Möglichkei­t eingeräumt, CO2-Emissionen aus Flügen einzuspare­n und so einen Beitrag zum Klimaschut­z zu leisten“, heißt es aus dem Ministeriu­m. Die Regelung gelte für Inlandsdie­nstreisen, Reisen im grenznahen Raum sowie für gut angebunden­e europäisch­e Großstädte (wie Paris oder Brüssel), bei denen die Bahn als alternativ­es Reisemitte­l zum Flug zur Verfügung steht.

„Dies stellt eine deutliche Änderung der bisherigen Rechtslage dar, da das BRKG bislang von dem Grundsätze­n der Wirtschaft­lichkeit und Sparsamkei­t geprägt war.“Bundesbedi­enstete haben aber weiterhin die Wahl, das Flugzeug zu nehmen: Die Inanspruch­nahme der Regelung ist freiwillig.

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