Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Die AfD und die Burger
Deutsche Auswanderer hackten einst in den USA rohe Rindersteaks klein. Sie würzten, kneteten und brieten das Fleisch und servierten es in den besten Restaurants als „Steak Hamburg“.
Das Gericht war so populär, dass es bald auch den Weg zu den Straßenständen fand. Nur essen ließen sich die Rinderbouletten im Stehen schwierig, bis jemand auf die Idee kam, die Boulette in ein Brötchen zu packen. Geboren war der Hamburger, der später liebevoll zu „Burger“abgekürzt wurde.
„Burger“ist also ein amerikanisches Wort und entstammt nicht den 24 Amtssprachen der Europäischen Union. Geht es nach der AfD, darf es daher auch nicht an Erfurter Fassaden stehen.
Denn ein Stadtrats-Antrag der Partei sieht vor, die Werbesatzung so zu ändern, dass Fassadenschriftzüge nur in diesen 24 Sprachen erlaubt sind. Zum Beispiel in Englisch, Irisch, Griechisch oder Deutsch, nicht aber in Indisch, Russisch, Japanisch oder Amerikanisch. Vom „Burger King“bliebe an der Fassade nur „King“.
Meine Güte! Wir wissen ja spätestens seit der Stadtrats-Sitzung im November, dass die Erfurter AfDStadträte so ihre Probleme mit dem Tag der Befreiung haben. Aber wer hätte gedacht, dass der Groll gegen die Amerikaner 75 Jahre später noch immer so tief sitzt, dass sie solche Racheplänchen aushecken?