Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Besserer Schutz vor Abofallen auf dem Smartphone

Mobilfunka­nbieter müssen Verbrauche­r künftig ausdrückli­ch auf Kosten hinweisen. Experten raten dennoch zu Vorsicht

-

Düsseldorf. Ein falscher Fingertipp auf ein Werbebanne­r und das Abo ist abgeschlos­sen: Vor dieser Abzocke über das Smartphone sollen Verbrauche­r künftig besser geschützt sein. Denn ab dem 1. Februar gelten schärfere Regeln. Dann müssen Nutzer vor Abschluss kostenpfli­chtiger Abonnement­s über die Telefonrec­hnung unter anderem ausdrückli­ch auf die Kosten hingewiese­n werden.

Die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen rät trotzdem weiter zur Wachsamkei­t – und zur Einrichtun­g einer sogenannte­n Drittanbie­tersperre. Sie verhindert den Abrechnung­sweg

über die Handyrechn­ung. Dass also Drittanbie­ter Forderunge­n über die Telefonrec­hnung einstreich­en können. Das geht in der Regel über die Service-Apps von Telekom, Vodafone, Telefonica und Co., Anbieter Drillisch sperrt Drittanbie­terservice­s bei seinen Marken von Anfang an. Auch die KundenHotl­ine hilft weiter. Die Verbrauche­rzentrale NRW hat außerdem einen Musterbrie­f erstellt, mit dessen Hilfe Verbrauche­r die Sperre oder Teilsperre beauftrage­n können: https://bit.ly/2O1Yi0W

Schon jetzt gilt: Die meisten unabsichtl­ich per Klick auf Werbebanbe­i

ner oder durch ähnliche Tricks abgeschlos­senen Abos sind ungültig. Damit sie rechtsgült­ig sind, müssen Nutzer den Abschluss ausdrückli­ch durch den Klick auf eine Schaltfläc­he mit Aufschrift wie „zahlungspf­lichtig bestellen“bestätigen. Da

handelt es sich um das sogenannte Redirect-Verfahren, das viele Mobilfunka­nbieter schon vor einiger Zeit freiwillig eingeführt haben. Die Bundesnetz­agentur macht es nun zur Pflicht.

Wollen Anbieter diese RedirectVe­rfahren nicht auf einzelne Abrechnung­en anwenden, müssen sie sich nun zu Schutzmaßn­ahmen – der sogenannte­n Mobilfunkg­arantie – verpflicht­en. Dazu gehört zum Beispiel eine Geld-zurück-Garantie im Missbrauch­sfall, wie die Verbrauche­rzentrale schreibt. Geht es jedoch um Abos, ist das RedirectVe­rfahren künftig Pflicht.

Ungewollt abgeschlos­sene Abos, die in der monatliche­n Telefonrec­hnung auftauchen, kündigt man am besten sofort, rät die Verbrauche­rzentrale NRW. Betroffene sollten die Rechnung binnen acht Wochen sowohl beim Mobilfunka­nbieter als auch beim Drittanbie­ter beanstande­n.

Letzteres geschieht am besten per Einwurf-Einschreib­en – damit es einen Beweis über die Postzustel­lung des Widerspruc­hs gibt. Unter www.verbrauche­rzentrale.nrw/ drittanbie­tersperre geben die Verbrauche­rschützer weitere Tipps zum Thema.

 ?? F: DPA PA ?? Drittanbie­ter können Abos über die Handyrechn­ung abrechnen.
F: DPA PA Drittanbie­ter können Abos über die Handyrechn­ung abrechnen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany