Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Besserer Schutz vor Abofallen auf dem Smartphone
Mobilfunkanbieter müssen Verbraucher künftig ausdrücklich auf Kosten hinweisen. Experten raten dennoch zu Vorsicht
Düsseldorf. Ein falscher Fingertipp auf ein Werbebanner und das Abo ist abgeschlossen: Vor dieser Abzocke über das Smartphone sollen Verbraucher künftig besser geschützt sein. Denn ab dem 1. Februar gelten schärfere Regeln. Dann müssen Nutzer vor Abschluss kostenpflichtiger Abonnements über die Telefonrechnung unter anderem ausdrücklich auf die Kosten hingewiesen werden.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät trotzdem weiter zur Wachsamkeit – und zur Einrichtung einer sogenannten Drittanbietersperre. Sie verhindert den Abrechnungsweg
über die Handyrechnung. Dass also Drittanbieter Forderungen über die Telefonrechnung einstreichen können. Das geht in der Regel über die Service-Apps von Telekom, Vodafone, Telefonica und Co., Anbieter Drillisch sperrt Drittanbieterservices bei seinen Marken von Anfang an. Auch die KundenHotline hilft weiter. Die Verbraucherzentrale NRW hat außerdem einen Musterbrief erstellt, mit dessen Hilfe Verbraucher die Sperre oder Teilsperre beauftragen können: https://bit.ly/2O1Yi0W
Schon jetzt gilt: Die meisten unabsichtlich per Klick auf Werbebanbei
ner oder durch ähnliche Tricks abgeschlossenen Abos sind ungültig. Damit sie rechtsgültig sind, müssen Nutzer den Abschluss ausdrücklich durch den Klick auf eine Schaltfläche mit Aufschrift wie „zahlungspflichtig bestellen“bestätigen. Da
handelt es sich um das sogenannte Redirect-Verfahren, das viele Mobilfunkanbieter schon vor einiger Zeit freiwillig eingeführt haben. Die Bundesnetzagentur macht es nun zur Pflicht.
Wollen Anbieter diese RedirectVerfahren nicht auf einzelne Abrechnungen anwenden, müssen sie sich nun zu Schutzmaßnahmen – der sogenannten Mobilfunkgarantie – verpflichten. Dazu gehört zum Beispiel eine Geld-zurück-Garantie im Missbrauchsfall, wie die Verbraucherzentrale schreibt. Geht es jedoch um Abos, ist das RedirectVerfahren künftig Pflicht.
Ungewollt abgeschlossene Abos, die in der monatlichen Telefonrechnung auftauchen, kündigt man am besten sofort, rät die Verbraucherzentrale NRW. Betroffene sollten die Rechnung binnen acht Wochen sowohl beim Mobilfunkanbieter als auch beim Drittanbieter beanstanden.
Letzteres geschieht am besten per Einwurf-Einschreiben – damit es einen Beweis über die Postzustellung des Widerspruchs gibt. Unter www.verbraucherzentrale.nrw/ drittanbietersperre geben die Verbraucherschützer weitere Tipps zum Thema.