Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
AfD-Kandidat fällt als Landtagsvize erneut durch
Kaufmann im Landtag ohne nötige Mehrheit
Erfurt. Die AfD-Fraktion ist erneut mit ihrem Kandidaten bei der Wahl zum Vizepräsidenten des Landtages gescheitert. Der Hochschulprofessor und AfD-Abgeordnete Michael Kaufmann erhielt 41 von 89 abgegebenen Stimmen. Die AfD stellt 22 Abgeordnete, Rot-RotGrün, die Kaufmann ablehnten 42. Damit erhielt er in der geheimen Wahl offenbar Unterstützung von CDU und FDP.
Der Ärger um die für Mittwoch geplante Ministerpräsidentenwahl hält derweil an.
Erfurt. Auch im dritten Anlauf hat es ein AfD-Kandidat nicht geschafft, vom Parlament zum Landtagsvizepräsidenten gewählt zu werden. Für den neu ins Rennen gegangenen Abgeordneten Michael Kaufmann entfielen am Donnerstag 41 Ja- und 44 Nein-Stimmen sowie vier Enthaltungen. Da die AfD 22 Abgeordnete stellt und das Kaufmann ablehnende rot-rot-grüne Bündnis 42, haben auch CDU- und wohl ebenso FDPFraktionäre den AfD-Bewerber gewählt. Wenige Stunden zuvor war Björn Höckes Werben bei einer anderen Personalie ebenso auf wenig Resonanz gestoßen. „Wir werden gemeinsam einen bürgerlichen Ministerpräsidentenkandidaten finden“, wandte sich der AfD-Fraktionschef direkt an Union und Liberale.
Doch die ließen sich davon nicht beeindrucken. Gleichwohl beschloss die Landtagsmehrheit am Morgen mit den Stimmen von CDU, AfD und FDP, die Auslegung der Geschäftsordnung vor der Wahl des Ministerpräsidenten vom Justizausschuss klären zu lassen. Linke, SPD und Grüne stimmten dagegen. Eine Sitzung des Justizausschusses war für den Abend angesetzt. Am Freitag wird der Landtag voraussichtlich erneut darüber debattieren.
Der amtierende Regierungschef Bodo Ramelow (Linke) will sich am Mittwoch erneut zur Wahl stellen. Da Rot-Rot-Grün vier Stimmen zur Mehrheit fehlen, ist es gut möglich, dass Ramelow in den ersten beiden Wahlgängen scheitert. Die Union ist der Ansicht, dass ein Ministerpräsident auch im dritten Wahlgang mehr Ja- als Nein-Stimmen braucht.
In der Geschäftsordnung sowie in der Landesverfassung ist von den „meisten Stimmen“die Rede. Ob das bedeutet, dass ein einzelner Kandidat auch mit mehr Nein- als Ja-Stimmen gewählt wäre, ist juristisch umstritten. Ein möglicher AfD-Kandidat, der von CDU und FDP abgelehnt wird, könnte Ramelow sogar Rechtssicherheit verschaffen und ein mögliches Verfahren vor dem Verfassungsgericht ersparen.