Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Darf man Telefonate mitschneiden?
Leserfrage: Ich bekomme immer wieder Anrufe von Call-Centern, die mir die unterschiedlichsten Produkte aufschwatzen wollen. Ich möchte die nächsten Gespräche mitschneiden, damit ich mich besser wehren kann. Darf ich dies?
Es antwortet Ralf Reichertz, Verbraucherzentrale Thüringen: Wenn Sie Telefongespräche mitschneiden wollen, müssen Sie berücksichtigen, dass Sie sich strafbar machen können. So regelt § 201 StGB die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes. Hiernach macht sich strafbar, wer unbefugt nicht öffentliche Gespräche aufnimmt – dies wäre bei Ihnen der Fall. Wollen Sie ein Telefongespräch mitschneiden, brauchen sie die Erlaubnis von ihrem Gesprächspartner. Unter Umständen kann ein Mitschneiden ohne Erlaubnis zwar durch Notwehr gerechtfertigt sein, doch kommt dies auf den Einzelfall an. Ich rate ab, Telefongespräche ohne Einverständniserklärung mitzuschneiden. Haben Sie ein Telefongespräch – ohne Erlaubnis – mitgeschnitten, ist es außerdem völlig unklar, ob dieses Telefongespräch in einem Zivilprozess verwertbar wäre. Sollte also der Anrufer – oder die Firma, in deren Auftrag er angerufen hat – behaupten, mit Ihnen einen Vertrag geschlossen zu haben, und Sie wollen mit dem Mitschnitt das Gegenteil beweisen, ist es mehr als unwahrscheinlich, dass das Gericht diesen verwenden darf.
Das Verbrauchertelefon erreichen Sie immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter: 0361/227 5555