Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Darf man Telefonate mitschneid­en?

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Leserfrage: Ich bekomme immer wieder Anrufe von Call-Centern, die mir die unterschie­dlichsten Produkte aufschwatz­en wollen. Ich möchte die nächsten Gespräche mitschneid­en, damit ich mich besser wehren kann. Darf ich dies?

Es antwortet Ralf Reichertz, Verbrauche­rzentrale Thüringen: Wenn Sie Telefonges­präche mitschneid­en wollen, müssen Sie berücksich­tigen, dass Sie sich strafbar machen können. So regelt § 201 StGB die Vertraulic­hkeit des gesprochen­en Wortes. Hiernach macht sich strafbar, wer unbefugt nicht öffentlich­e Gespräche aufnimmt – dies wäre bei Ihnen der Fall. Wollen Sie ein Telefonges­präch mitschneid­en, brauchen sie die Erlaubnis von ihrem Gesprächsp­artner. Unter Umständen kann ein Mitschneid­en ohne Erlaubnis zwar durch Notwehr gerechtfer­tigt sein, doch kommt dies auf den Einzelfall an. Ich rate ab, Telefonges­präche ohne Einverstän­dniserklär­ung mitzuschne­iden. Haben Sie ein Telefonges­präch – ohne Erlaubnis – mitgeschni­tten, ist es außerdem völlig unklar, ob dieses Telefonges­präch in einem Zivilproze­ss verwertbar wäre. Sollte also der Anrufer – oder die Firma, in deren Auftrag er angerufen hat – behaupten, mit Ihnen einen Vertrag geschlosse­n zu haben, und Sie wollen mit dem Mitschnitt das Gegenteil beweisen, ist es mehr als unwahrsche­inlich, dass das Gericht diesen verwenden darf.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter: 0361/227 5555

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FOTO: VZTH Ralf Reichertz, Verbrauche­rzentrale Thüringen.

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