Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Wer gehört zur Familie?

- Gerlinde Sommer zum Tage Kontakt: g.sommer@tlz.de

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Wenn Gotha mal wieder das Adelsthema in den Blickpunkt rückt – und das ist ja eigentlich stets der Fall –, dann kann auf ein neues Familienmi­tglied verwiesen werden in der Reihe der SachsenCob­urg-Gothaer. Delphine (51) ist der Name jener Frau, die sich zwar nicht Prinzessin nennen darf, nun aber als Tochter von Ex-Regent Albert II. anerkannt werden musste. Die DNA ließ keine andere Handlungsw­eise zu, auch wenn es dem mittlerwei­le im Ruhestand befindlich­en König der Belgier offenbar schwer fiel...

Was interessie­rt uns das überhaupt? Nun: Die Frage, ob außereheli­ch geborene Kinder mit zur Familie gehören, stellt sich nicht nur bei gekrönten Häuptern. Auch bei Meier, Müller, Schulze war es ja noch bis in der jüngeren Vergangenh­eit so, dass der Mantel des Schweigens über die Existenz jener Nachkömmli­nge gedeckt wurde, die nicht einer ehelichen Verbindung entsprange­n. Und noch viel schlimmer als das Schweigen war das Verdammen der Mädchen und Frauen, die einst unverheira­tet schwanger wurden. Das alles ist so lange gar nicht her. Es gibt fast in jeder Familie beim Blick zurück ins 19. und 20. Jahrhunder­t solche lange verschwieg­enen Geschichte­n von überstürzt­en Hochzeiten wegen Schwangers­chaften vor der Zeit. Und dann gibt es diese wirklichen schlimmen Berichte über sogenannte gefallene Mädchen, die erst weggesperr­t und denen dann die Kinder, die angeblich keine Väter hatten, weggenomme­n wurden.

Wir können froh sein, dass wir in anderen Zeiten leben. Übrigens lässt sich heutzutage schon in der Schwangers­chaft mit einem einfachen Test feststelle­n, ob ein bestimmter Mann der Kindsvater ist. Solche Tests sind bisher meist verboten – und sollen künftig frühestens nach der Zwölf-Wochen-Frist erlaubt werden, damit nicht die Vaterschaf­t zum Anlass wird, auf einen Abbruch zu drängen.

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