Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Wer gehört zur Familie?
Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Wenn Gotha mal wieder das Adelsthema in den Blickpunkt rückt – und das ist ja eigentlich stets der Fall –, dann kann auf ein neues Familienmitglied verwiesen werden in der Reihe der SachsenCoburg-Gothaer. Delphine (51) ist der Name jener Frau, die sich zwar nicht Prinzessin nennen darf, nun aber als Tochter von Ex-Regent Albert II. anerkannt werden musste. Die DNA ließ keine andere Handlungsweise zu, auch wenn es dem mittlerweile im Ruhestand befindlichen König der Belgier offenbar schwer fiel...
Was interessiert uns das überhaupt? Nun: Die Frage, ob außerehelich geborene Kinder mit zur Familie gehören, stellt sich nicht nur bei gekrönten Häuptern. Auch bei Meier, Müller, Schulze war es ja noch bis in der jüngeren Vergangenheit so, dass der Mantel des Schweigens über die Existenz jener Nachkömmlinge gedeckt wurde, die nicht einer ehelichen Verbindung entsprangen. Und noch viel schlimmer als das Schweigen war das Verdammen der Mädchen und Frauen, die einst unverheiratet schwanger wurden. Das alles ist so lange gar nicht her. Es gibt fast in jeder Familie beim Blick zurück ins 19. und 20. Jahrhundert solche lange verschwiegenen Geschichten von überstürzten Hochzeiten wegen Schwangerschaften vor der Zeit. Und dann gibt es diese wirklichen schlimmen Berichte über sogenannte gefallene Mädchen, die erst weggesperrt und denen dann die Kinder, die angeblich keine Väter hatten, weggenommen wurden.
Wir können froh sein, dass wir in anderen Zeiten leben. Übrigens lässt sich heutzutage schon in der Schwangerschaft mit einem einfachen Test feststellen, ob ein bestimmter Mann der Kindsvater ist. Solche Tests sind bisher meist verboten – und sollen künftig frühestens nach der Zwölf-Wochen-Frist erlaubt werden, damit nicht die Vaterschaft zum Anlass wird, auf einen Abbruch zu drängen.