Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Awo-Landeschef tritt zurück
Prüfbericht legt Geschäftsführer-Gehälter bei Tochterfirma AJS offen
Erfurt. Der ehrenamtlich tätige Vorsitzende des Awo-Landesverbandes Thüringen, Werner Griese, ist am Freitag zurückgetreten. Er begründete seinen Schritt mit einem „innerverbandlich vergifteten Klima“. Zuvor hatten die Geschäftsführer von acht Awo-Regionalverbänden dem Vorstand Inaktivität vorgeworfen und von diesem die Abberufung der Geschäftsführung des Tochterunternehmens AJS gefordert.
Anlass ist der bislang unveröffentlichten Prüfbericht des Bundesverbandes, der dieser Zeitung im Entwurf vorliegt. Aus diesem geht hervor, dass das Jahresgehalt der AJSGeschäftsführer Michael Hack, Achim Ries und Antje Wolf sowie von Prokurist Sebastian Ringmann insgesamt bei etwa 860.000 Euro liegt. Selbst die erst im Februar eingestellte Wolf, die als Nachfolgerin für Hack und Ries aufgebaut werden soll, hat demnach ein höheres Gehalt, als es der Awo-GovernanceKodex vom November 2017 zulassen würde. Hack verdient im laufenden Jahr rund 310.000 Euro und für Rieß schlagen etwa 240.000 Euro zu Buche. Auch beim Gehalt der neuen Geschäftsführerin Antje Wolf (150.000 Euro im Jahr 2020) äußert der Bundesvorstand Zweifel an dessen Angemessenheit.
Der Thüringer Awo-Landesvorstand hatte den Bundesverband am 12. Januar damit beauftragt, die Gehälter zu prüfen. Am 6. April wurde der Prüfbericht mit der Bitte um Stellungnahme an den Thüringer Verband gesandt. Doch statt das Papier – wie vom Bundesverband gefordert – an alle Vorstandsmitglieder weiterzureichen, ging es nur dem geschäftsführenden Vorstand zu. Erst nachdem diese Zeitung diese Hinhaltetaktik öffentlich gemacht hatte, durften alle Vorstandsmitglieder Einblick nehmen. Aus Sicht des Bundesverbandes sollen Awo-Geschäftsführergehälter bei maximal 140.000 Euro im Jahr liegen. Die AJS-Geschäftsführung kritisierte den Prüfbericht. Sie behalte sich zivil- und strafrechtliche Schritte dagegen vor, heißt es in einer Stellungnahme.
Gera. Die Thüringer CDU will sich bei den Verhandlungen zum Mantelgesetz für eine komplette Öffnung der Kindergärten und Horte bei strikter Trennung der Gruppen nach sächsischem Modell einsetzen. Das kündigte Fraktionschef Mario Voigt an und möchte zugleich erreichen, dass alle Eltern die Beiträge für die vergangene CoronaZeit zurückerhalten. Bislang sollen Eltern, die die Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch genommen haben, nicht von der Beitragspflicht befreit werden. Dies seien aber Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und da einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Ihnen müsse der Dank gelten, so die Fraktion.
Im Gegensatz zu Rot-Rot-Grün will die CDU-Fraktion auf die Beschränkung der Gruppengrößen verzichten. „Den Kindergärten bleibt wegen realitätsferner Raumvorgaben der Landesregierung gar nichts anderes übrig, als Kleingruppen zu bilden und nur einzelne Betreuungstage anzubieten“, sagt Voigt. „Solche Modelle nützen den Eltern aber nichts, wenn sie wieder arbeiten gehen wollen.“
Die Beschränkung der Gruppengrößen gehe an die Substanz der Familien und setze diese bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf massiv unter Druck, sagt der bildungspolitische Sprecher Christian Tischner. Die CDU wolle stattdessen Lerngruppen strikt trennen.
Das ermögliche die vollumfängliche Betreuung jedes einzelnen Kindes, ohne ein zu großes Infektionsrisiko einzugehen. Mit Blick auf die Sommerferien kommen weitere Probleme auf Familien zu. Die übliche dreiwöchige Hortbetreuung droht in diesem Jahr gänzlich wegzufallen. Das sei nicht vertretbar, so die Fraktion. Die CDU hat einen Änderungsantrag eingebracht, der eine Sonderzahlung für Familien vorsieht. 150 Euro sollen für das erste und 75 Euro für jedes weitere Kind bis zur 6. Klasse fließen, für die es keine Notbetreuung gab. „Wir haben auch diese Helden des Alltags nicht vergessen, denn Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft – erst recht in der Krise“, sagt die familienpolitische Sprecherin Beate Meißner. Bei einem längerfristigen Ausfall der öffentlichen Betreuungsund Erziehungsstruktur müsse es künftig einen verbindlichen finanziellen Ausgleichsmechanismus und Regeln geben, wie Arbeit ganz oder teilweise ausgesetzt oder ins Homeoffice verlagert werden kann, ohne dass Eltern berufliche Nachteile entstehen. Eine Begrenzung der Lohnersatzleistung auf sechs Wochen sei nicht sachgerecht, fordert die Union.