Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Pfand auch für eingedrückte Dosen
Ich hatte in einem Supermarkt Getränke in Dosen gekauft. Als ich die Dosen zurückgeben und das gezahlte Pfandgeld zurückhaben wollte, wurde mir dies bei einer Dose verweigert, weil diese eingedrückt war. Man nehme nur Dosen zurück, die nicht eingedrückt seien, wurde mir gesagt. Ist dies korrekt?
E
s antwortet Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Thüringen:Diese Aussage ist eindeutig falsch. Es müssen auch beschädigte Dosen zurückgenommen werden. Üblicherweise nutzen die Geschäfte für die Rücknahme von Flaschen und Dosen Automaten, die anhand von Pfandzeichen und EANCode erkennen können, dass ein Pfand erhoben wurde.
Ist die Dose oder Flasche eingedrückt, kann es passieren, dass der Automat dies nicht erkennen kann. Dann muss die Rücknahme manuell erfolgen. Wichtig ist dann allerdings, dass sich das Pfandzeichen und der EAN-Code auf dem Behältnis befinden. Ist dies nicht der Fall, ist es schwer herauszufinden, ob tatsächlich ein Pfand auf
die Dose oder Flasche erhoben wurde. Bei der Rückgabe ist außerdem Folgendes zu beachten: Zur Rücknahme von Einwegdosen oder Flaschen sind Betriebe ab einer Verkaufsfläche von 200 Quadratmetern verpflichtet. Unternehmen mit einer niedrigeren Verkaufsfläche müssen nur Dosen und Flaschen solcher Marken zurücknehmen, die sie selbst im Angebot haben.
Weitere Informationen und Hinweise im Internet unter www.vzth.de
Das Verbrauchertelefon erreichen Sie immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter