Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Anlieger klagen gegen Erschließungsbeiträge
Grundstücksnutzer fühlen sich nach dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge von den Kommunen auf anderem Wege abkassiert
Erfurt. Grundstücksbesitzer kommen einfach nicht zur Ruhe: Nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erheben Kommunen jetzt Erschließungsbeiträge für ältere Straßen, die noch nicht „endgültig hergestellt“sind -- was oftmals rechtlich umstritten ist, so Lothar Blaschke, Vizepräsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer
VDGN. Abgerechnet werden dürfe nicht, wenn die Straße ortsüblich angelegt sei oder ein Beschluss über die Herstellung der Straße zu DDR-Zeiten vorgelegt werden kann. Bis zu 90 Prozent der Kosten können auf die Grundstückseigner umgelegt werden – mehr als bei den Straßenausbaubeiträgen.
In Gräfenroda im Ilm-Kreis etwa sollen Anlieger für einen seit Jahrzehnten
anstandslos benutzten öffentlichen Weg Erschließungskosten bezahlen und wehren sich gerichtlich. Von den veranschlagten 430.000 Euro Gesamtkosten sollen die Anlieger 385.000 Euro bezahlen – nur 42.000 Euro will die Gemeinde übernehmen. Allein die Vorauszahlung summieren sich auf mehrere tausend Euro je Nutzer.
Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge habe „keinen Einfluss auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Diese erheben die Kommunen im Rahmen ihres verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsrecht auf der Grundlage des Baugesetzbuches“, begründet Carsten Ludwig vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales die Rechtmäßigkeit der Gebühren.
Lothar Blaschke sieht das etwas anders: „Nach dem Wegfall der Ausbaubeiträge
erschließen sich die Kommunen durch die Erschließungsbeiträge eine neue Finanzierungsquelle für den Straßenbau. Dem Anlieger ist es doch gleich, wie der Betrag heißt, den er jetzt doch bezahlen soll.“
Um Betroffene besser beraten zu können, hat der VDGN jetzt ein Thüringer Büro in der Erfurter Bahnhofstraße 41 bis 44 eröffnet (Telefon 0361-67910).