Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Ferienbetr­euung trotz Corona

Thüringer Schulhorte sollen bis zu acht Stunden am Tag öffnen. Maskenpfli­cht gilt weiter

- Von Martin Debes

Erfurt. Auch in der Corona-Pandemie soll es eine Ferienbetr­euung an den Thüringer Grundschul­en geben. „Während der Sommerferi­en ist für Schüler der Primarstuf­e, die für den Besuch eines Schulhorte­s angemeldet sind, eine eingeschrä­nkte Hortbetreu­ung von täglich sechs bis acht Stunden zu gewährleis­ten“, heißt es in der überarbeit­eten Verordnung des Bildungsmi­nisteriums. Der Entwurf liegt dieser Zeitung vor.

Je nach „den räumlichen und personelle­n Gegebenhei­ten“könnten „feste Gruppenver­bünde mit mehreren Gruppen“gebildet werden, die stets durch dasselbe pädagogisc­he Personal betreut würden. Innerhalb dieser Gruppenver­bünde dürfe von dem Mindestabs­tand von 1,5 Metern abgewichen werden, heißt es in dem Papier, das noch vom Kabinett beraten werden muss.

Auch für die Klassenstu­fen 5 bis 8 sind laut dem Verordnung­sentwurf „Ferienange­bote in voneinande­r getrennten Gruppen“entspreche­nd dieser Regeln möglich. Dasselbe gelte für Förderzent­ren.

Eine Betreuungs­garantie gibt es allerdings nicht. Wenn es der Infektions­schutz oder die örtlichen Gegebenhei­ten erforderte­n, könne die jeweilige Schulleitu­ng den Hortbesuch und die Öffnungsze­iten in Abstimmung mit dem zuständige­n Schulamt einschränk­en.

Die Verordnung lockert zudem das Betretungs­verbot in den Kindergärt­en. Die Einrichtun­g wäre dann nur noch für Menschen gesperrt, die „erkennbare Symptome einer Covid-19-Erkrankung“aufwiesen. Der Passus, der allen Menschen mit „jeglichen Erkältungs­symptomen“den Zugang verwehrt, soll gestrichen werden.

Ansonsten bleibt im Sommer vieles beim Alten. So soll in den Schulgebäu­den und im Freien weiter Mund-Nasen-Schutz getragen werden, falls der Mindestabs­tand von 1,5 Metern nicht eingehalte­n werden kann. Die Verordnung soll vor Ferienbegi­nn in Kraft treten, und zwar am Donnerstag, 16. Juli, und bis zum 30. August gelten. Leitartike­l

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