Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Ferienbetreuung trotz Corona
Thüringer Schulhorte sollen bis zu acht Stunden am Tag öffnen. Maskenpflicht gilt weiter
Erfurt. Auch in der Corona-Pandemie soll es eine Ferienbetreuung an den Thüringer Grundschulen geben. „Während der Sommerferien ist für Schüler der Primarstufe, die für den Besuch eines Schulhortes angemeldet sind, eine eingeschränkte Hortbetreuung von täglich sechs bis acht Stunden zu gewährleisten“, heißt es in der überarbeiteten Verordnung des Bildungsministeriums. Der Entwurf liegt dieser Zeitung vor.
Je nach „den räumlichen und personellen Gegebenheiten“könnten „feste Gruppenverbünde mit mehreren Gruppen“gebildet werden, die stets durch dasselbe pädagogische Personal betreut würden. Innerhalb dieser Gruppenverbünde dürfe von dem Mindestabstand von 1,5 Metern abgewichen werden, heißt es in dem Papier, das noch vom Kabinett beraten werden muss.
Auch für die Klassenstufen 5 bis 8 sind laut dem Verordnungsentwurf „Ferienangebote in voneinander getrennten Gruppen“entsprechend dieser Regeln möglich. Dasselbe gelte für Förderzentren.
Eine Betreuungsgarantie gibt es allerdings nicht. Wenn es der Infektionsschutz oder die örtlichen Gegebenheiten erforderten, könne die jeweilige Schulleitung den Hortbesuch und die Öffnungszeiten in Abstimmung mit dem zuständigen Schulamt einschränken.
Die Verordnung lockert zudem das Betretungsverbot in den Kindergärten. Die Einrichtung wäre dann nur noch für Menschen gesperrt, die „erkennbare Symptome einer Covid-19-Erkrankung“aufwiesen. Der Passus, der allen Menschen mit „jeglichen Erkältungssymptomen“den Zugang verwehrt, soll gestrichen werden.
Ansonsten bleibt im Sommer vieles beim Alten. So soll in den Schulgebäuden und im Freien weiter Mund-Nasen-Schutz getragen werden, falls der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Verordnung soll vor Ferienbeginn in Kraft treten, und zwar am Donnerstag, 16. Juli, und bis zum 30. August gelten. Leitartikel