Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Abschlusst­reffen der Klassen müssen angemeldet werden

Organisier­ende Eltern brauchen aber kein Infektions­schutzkonz­ept erstellen

- Von Anja Derowski

Erfurt. Mit den Lockerunge­n in der Coronakris­e und der Wiederaufn­ahme des Schulbetri­ebes kam bei vielen Schülern, Eltern und Lehrern der Wunsch auf, das Schuljahr würdig zu beenden. Doch was ist eigentlich erlaubt, wo braucht es Genehmigun­gen, wer muss was beantragen? Die wichtigste Unterschei­dung liegt in der Art der Veranstalt­ung: Ist es eine rein schulische, etwa eine klassenübe­rgreifende feierliche Zeugnisaus­gabe, dann muss die Schule einen Antrag beim Amt für Bildung stellen.

„Bei uns sind bisher etwa 80 Formulare eingegange­n“, sagt Julia Lieder. Das

Amt koordinier­t die Anträge und reicht sie an drei weitere zuständige Ämter weiter. Gibt es Einwände, wendet sich die Verwaltung direkt an die Schule.

Wird beispielsw­eise eine Abschlussf­eier von Elternspre­chern organisier­t, gilt dies als private Veranstalt­ung und muss dem Gesundheit­samt mindestens 48 Stunden vorher angezeigt werden, wenn es mehr als 30 Personen in geschlosse­nen Räumen oder mehr als 75 Personen unter freiem Himmel sind.

Für Veranstalt­ungen unterhalb der anzeigepfl­ichtigen Personengr­enze gelten selbstrede­nd auch die grundlegen­den Infektions­schutzrege­ln entspreche­nd der aktuellen Thüringer Verordnung.

Dies umfasst die Einhaltung des Mindestabs­tandes, Husten- und Niesetiket­te, sowie die Händehygie­ne.

In der Meldung an das Gesundheit­samt müssen folgende Angaben enthalten sein: Name und Kontaktdat­en der verantwort­lichen Person, Personenan­zahl, Veranstalt­ungsort, Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabs­tandes sowie zur Kontaktnac­hverfolgun­g.

„Die Erstellung eines Infektions­schutzkonz­eptes ist nicht erforderli­ch“, sagt Winnie Melzer, die kommissari­sche Leiterin des Gesundheit­samtes.

Kontakt zum Erfurter Gesundheit­samt: corona@erfurt.de

Newspapers in German

Newspapers from Germany