Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Abschlusstreffen der Klassen müssen angemeldet werden
Organisierende Eltern brauchen aber kein Infektionsschutzkonzept erstellen
Erfurt. Mit den Lockerungen in der Coronakrise und der Wiederaufnahme des Schulbetriebes kam bei vielen Schülern, Eltern und Lehrern der Wunsch auf, das Schuljahr würdig zu beenden. Doch was ist eigentlich erlaubt, wo braucht es Genehmigungen, wer muss was beantragen? Die wichtigste Unterscheidung liegt in der Art der Veranstaltung: Ist es eine rein schulische, etwa eine klassenübergreifende feierliche Zeugnisausgabe, dann muss die Schule einen Antrag beim Amt für Bildung stellen.
„Bei uns sind bisher etwa 80 Formulare eingegangen“, sagt Julia Lieder. Das
Amt koordiniert die Anträge und reicht sie an drei weitere zuständige Ämter weiter. Gibt es Einwände, wendet sich die Verwaltung direkt an die Schule.
Wird beispielsweise eine Abschlussfeier von Elternsprechern organisiert, gilt dies als private Veranstaltung und muss dem Gesundheitsamt mindestens 48 Stunden vorher angezeigt werden, wenn es mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen oder mehr als 75 Personen unter freiem Himmel sind.
Für Veranstaltungen unterhalb der anzeigepflichtigen Personengrenze gelten selbstredend auch die grundlegenden Infektionsschutzregeln entsprechend der aktuellen Thüringer Verordnung.
Dies umfasst die Einhaltung des Mindestabstandes, Husten- und Niesetikette, sowie die Händehygiene.
In der Meldung an das Gesundheitsamt müssen folgende Angaben enthalten sein: Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Person, Personenanzahl, Veranstaltungsort, Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstandes sowie zur Kontaktnachverfolgung.
„Die Erstellung eines Infektionsschutzkonzeptes ist nicht erforderlich“, sagt Winnie Melzer, die kommissarische Leiterin des Gesundheitsamtes.
Kontakt zum Erfurter Gesundheitsamt: corona@erfurt.de