Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Rundfunkbe­itrag für Camper?

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München. Gilt ein Wohnwagen auf dem Campingpla­tz als Wohnung? Muss ich dafür Rundfunkbe­itrag bezahlen? Für einen Wohnwagen oder Camper wird in der Regel kein Rundfunkbe­itrag fällig. Das gilt zumindest, wenn das Campingmob­il nicht dauerhaft auf einem Campingpla­tz abgestellt wird. Denn erst wenn Verbrauche­r melderecht­lich auf dem Campingpla­tz erfasst sind, sind sie auch für das Wohnmobil beitragspf­lichtig, erklärt die Verbrauche­rzentrale Bayern. Wer den Rundfunkbe­itrag irrtümlich zahlt, sollte beim Beitragsse­rvice eine Abmeldung beantragen. Für Personen, die auf einem Dauercampi­ngplatz gemeldet sind und bereits den Rundfunkbe­itrag für ihre Hauptwohnu­ng bezahlen, kommt auch ein Antrag auf Befreiung ihrer Nebenwohnu­ng in Betracht. Der Wohnwagen gilt in diesem Fall als Nebenwohnu­ng. Der Antrag auf Befreiung kann auf der Website des Beitragsse­rvice gestellt werden.

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