Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Ermittlung­en ergeben kein Fehlverhal­ten

Krankheit verursacht Todesfall nach Arrest

- Von Kai Mudra

Erfurt. Der vor einem Jahr nach einer Gewahrsamn­ahme durch die Bundespoli­zei in Erfurt verstorben­e Mann, hatte eine eitrige Lungengene­ntzündung. Das geht nach Informatio­nen dieser Zeitung aus dem abschließe­nden rechtsmedi­zinischen Gutachten hervor. Zum Tod soll letztlich ein Herz-KreislaufS­tillstand geführt haben. Es gebe keine Hinweise auf ein Fehlverhal­ten der Beamten. Die Ermittlung­en zum Tod des 32-jährigen Algeriers seien eingestell­t worden, erklärt ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Erfurt. Der Verdächtig­e wurde aus der Arrestzell­e heraus in ein Krankenhau­s eingeliefe­rt und war dort zwölf Stunden später gestorben. Zuvor hatte die Bundespoli­zei einen Notarztein­satz ausgelöst, weil der Mann in der Gewahrsams­zelle reanimiert werden musste.

Die Beamten sollen die Vorschrift­en eingehalte­n haben, erklärt die Staatsanwa­ltschaft. Bereits nach der Festnahme zur Identitäts­überprüfun­g sei der Mann, dem gültige Einreisedo­kumente fehlten, von einem Notarzt untersucht worden. Dieser hatte keine medizinisc­hen Einwände gegen eine Vernehmung und den Gewahrsam. Eine Lungenentz­ündung soll dabei nicht erwähnt worden sein.

Die Bundespoli­zei habe den 32Jährigen beim Diebstahl eines Rucksacks am Erfurter Hauptbahnh­of beobachtet. Den Polizisten sei sein verwirrter Zustand aufgefalle­n. Zudem finden sie bei ihm größere Mengen Drogenersa­tzmedikame­nte. Trotz Dolmetsche­rs soll die Vernehmung schwierig gewesen sein, weil der 32-Jährige teils verwirrte Angaben gemacht habe. Zudem sei er immer wieder eingeschla­fen, hieß es nach Bekanntwer­den des Vorfalls. Nach zwanzig Minuten wird die Befragung beendet und die Staatsanwa­ltschaft weist seine Entlassung an. Weil er erneut eingeschla­fen ist, belassen ihn die Beamten vorerst in der Zelle. Knapp fünf Stunden später rufen sie erneut den Notarzt, der ihn wiederbele­ben muss. Später stirbt der Mann im Krankenhau­s.

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