Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Keine Schutzmaske im Unterricht
Schwangere Lehrerinnen können sich bei Corona-Stufe Gelb freistellen lassen
Erfurt. Mit Beginn des neuen Schuljahres soll in Thüringer Kindergärten und Schulen trotz anhaltender Pandemie der reguläre Betrieb wieder möglich sein. Das geht aus der neuen Corona-Verordnung des Bildungsministeriums hervor, die am 31. August in Kraft tritt.
In Kindertagesstätten kann demnach auf die Einhaltung des Mindestabstands zwischen Personal und Kindern sowie zwischen Kindern untereinander verzichtet werden. Der Kitaträger kann das Personal aber verpflichten, in den Räumlichkeiten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden. Eltern und einrichtungsfremde Personen müssen sie beim Betreten der Kita tragen.
In Schulgebäuden soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn der Mindestabstand von wenigstens 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, insbesondere bei Raumwechseln in den Pausen. In den Unterrichtsräumen ist dieser Schutz nicht erforderlich. Eltern und einrichtungsfremde Personen sind beim Betreten von Schulen verpflichtet, eine Mund-NasenBedeckung zu tragen.
„Maßnahmen zum primären Infektionsschutz sind nötig, schränken aber die Betreuung und Beschulung sowie den Sportbetrieb nicht oder nur in geringem Umfang ein“, heißt es in der Verordnung.
Nach dem angekündigten Stufenkonzept gilt zunächst „Stufe Grün“. Nur dort, wo es das lokale Infektionsgeschehen erfordere, soll befristet die „Stufe Gelb“mit verstärkten Infektionsschutzmaßnahmen greifen. Erst als letztes Mittel wird es bei „Stufe Rot“zu Schließungen durch die lokalen Gesundheitsbehörden kommen.
Schwangere scheinen nach Erkenntnissen des Robert-Koch-Instituts kein erhöhtes Risiko gegenüber nicht schwangeren Frauen mit gleichem Gesundheitsstatus zu haben. „Nach der neuen Verordnung können sich schwangere Lehrerinnen bei Stufe Gelb dennoch freiwillig vom Präsenzunterricht entbinden lassen“, teilt das Ministerium mit.