Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Die Einigung muss her

- Kerstin Münsterman­n zum Wahlrecht

E s ist eine unendliche Geschichte: Das Thema Wahlrechts­reform beschäftig­t die Bundestags-Fraktionen seit Jahren. Es ist eines dieser Themen in der Politik, bei dem alle die Augen verdrehen: Unglaublic­h technisch, außerdem die Quadratur des Kreises. Und doch: Es ist ein Kernthema unserer parlamenta­rischen Demokratie. Wie verteilen sich die Wählerstim­men gerecht auf die Parteien und ihre Abgeordnet­en?

Das deutsche personalis­ierte Verhältnis­wahlsystem setzt auf Ausgleich, bildet die Stärke der Fraktionen ziemlich genau ab. Doch durch Überhang- und Ausgleichs­mandate wird das Parlament dabei immer größer. Laut Gesetz hat das Parlament 598 Mitglieder, derzeit sind es 709. Zu viele Abgeordnet­e stellen das Parlament nicht nur vor praktische Herausford­erungen wie zu geringe Raumgrößen.

Die Arbeit wird uneffizien­t, die Ausschüsse sind zu groß, das politische Gewicht des einzelnen Abgeordnet­en verschwimm­t. Auch sind den Bürgern die Kosten nicht mehr vermittelb­ar. Der Bundestag ist schon jetzt eines der größten Parlamente weltweit.

Eine Einigung der Koalitions­spitzen eilt deswegen, beide Seiten werden im Koalitions­ausschuss Zugeständn­isse machen müssen und dann schnell die Opposition ins Boot holen. Zwar ist aus der Sicht jeder Partei verständli­ch, dass man die eigenen „Besitztüme­r“nicht hergeben will. Doch: Eine Verringeru­ng der Wahlkreise ist unvermeidl­ich, wenn man substanzie­ll die Zahl der Abgeordnet­en begrenzen will.

Auch an der Zahl der Ausgleichs­mandate muss gedreht werden. Das Bundesverf­assungsger­icht hat hier bereits einen Spielraum eingeräumt. Und das Thema eignet sich nicht für parteipoli­tisches Hickhack. Die Opposition kann der Koalition ein peinliches Schauspiel unterstell­en. Für den Wähler aber ist nicht das Geringste gewonnen.

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