Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Polizei stößt an technische Grenzen
Kinderpornografie-Ermittlungen verzögern sich wegen großer Datenmengen und fehlendem Personal
Erfurt. Wenn Polizei und Staatsanwaltschaften KinderpornografieErmittlungen führen, stoßen sie zunehmend an technische Grenzen. Dass bei Durchsuchungen im Zusammenhang mit solchen Ermittlungen riesige Datenmengen sichergestellt würden, sei „problematisch“, sagte eine Sprecherin der Thüringer Landespolizeidirektion gegenüber dieser Zeitung. Es dauere teilweise sehr lange, bis solch riesige Datenmengen zunächst gesichert und dann ausgewertet werden könnten. Dadurch ziehen sich die Ermittlungen sehr lange hin.
Während die Sicherung der Daten Computer übernehmen, geht es bei der Auswertung nicht ohne den Einsatz von Polizisten. Sie müssen einen großen Teil der Bilder und Videos ansehen, um zu bewerten, ob strafbare Inhalte vorliegen.
Aus Ermittlerkreisen heißt es deshalb, das größte Problem im Kampf gegen Kinderpornografie sei, dass es nicht genügend Personal für diese Aufgabe gebe. Die Bundes- und
Landespolitik sei gefordert, dafür zu sorgen, dass es mehr Polizisten gebe, die sich um die Auswertung von Kinderpornografie-Material kümmerten. Härtere Strafen für diese Delikte – wie zuletzt aus der Politik gefordert wurde – seien dagegen nicht zielführend.
Anders als zuletzt NordrheinWestfalen plant Thüringen nach Angaben der Sprecherin der Landespolizeidirektion derzeit nicht, mehr Personal für Ermittlungen gegen Tatverdächtige bereitzustellen, die Umgang mit kinderpornografischem Material gehabt haben sollen. Nach Angaben des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der dort in diesem Kriminalitätsfeld arbeitenden Polizisten inzwischen „nahezu vervierfacht“worden.
Die Thüringer Polizeistatistik für das Jahr 2019 listet fast 300 Fälle auf, bei denen Tatverdächtige kinderpornografisches Material hergestellt, erworben, besessen oder verbreitet haben sollen. Im Jahr davor waren es 232 Fälle gewesen, 2017 waren es 213 Fälle.
Erfurt. Manchmal, geht es schneller. Aber selbst dann ist es eigentlich Hohn, von „schnell“zu sprechen, weil es immer noch viel, viel, viel zu lange dauert; angesichts der Schwere der Vorwürfe. Wie in diesem einen Fall, der gerade bei der Staatsanwaltschaft Erfurt bearbeitet wird.
Neben einem 57-jährigen Mann, der in der Landeshauptstadt wohnt, stehen in dessen Zentrum unter anderem mehr als 14.000 Videos mit kinderpornografischem Inhalt. Insgesamt haben sie eine Laufzeit von mehr als 1400 Stunden. Zudem: fast 150.000 Kinderpornografie-Bilder.
Schnelligkeit. Das ist bei strafrechtlichen Ermittlungen einer der Grundsätze, auf denen der Rechtsstaat ruht. Öffentlich diskutiert wird allerdings, ob Menschen, die kinderpornografisches Material besitzen oder verbreiten, härter bestraft werden sollen. Nachdem in Nordrhein-Westfalen gleich mehrere schier unvorstellbare Fälle im Zusammenhang mit Kinderpornografie aufgeflogen sind – Tatorte: Campingplatz in Lügde und Kleingartenanlage in Münster –, war zuletzt auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) Forderungen vor allem aus den Reihen der CDU entgegengekommen.
Ermittler stärken, statt Strafen verschärfen
Nachdem Lambrecht Mitte Juni schärfere Strafen noch abgelehnt und dafür plädiert hatte, lieber die Ermittler in solchen Fällen zu stärken, verkündete sie Anfang Juli ein Reformpaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern. Es sieht vor, dass jemand, der kinderpornografisches Material besitzt, mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis fünf Jahren rechnen muss; derzeit bis zu drei Jahre Haft. Für die Verbreitung von Kinderpornografie soll die Strafe bei einem bis zu zehn Jahren Gefängnis liegen; aktuell bei drei Monaten bis fünf Jahren.
Hannes Grünseisen wäre es lieber gewesen, Lambrecht wäre bei ihrer Linie geblieben: Die Ermittler stärken, statt Strafen verschärfen. Wobei er seine Haltung zurückhaltend ausdrückt. „Härtere Gesetze sind gut, aber im Kampf gegen Kinderpornografie ist das trotzdem der falsche Ansatz“, sagt er. Ein Polizist, dessen Namen hier nicht genannt werden soll, wird zu all den Forderungen aus der Politik nach härteren Strafen noch deutlicher: „Das ist aus meiner Sicht purer Aktionismus“, sagt er. „Noch nie hat eine Strafverschärfung einen Täter von einer Tat abgehalten.“Nur, wenn es um die Herstellung von Kinderpornografie geht, hält Grünseisen härtere Strafen womöglich wirklich für sinnvoll – weil dabei Kinder in der Regel unmittelbar sexuell missbraucht werden. Die Einschätzunwertung gen Grünseisens und des Polizisten wiegen in dieser Sache schwer, weil sie beide erfahrende Ermittler in Sachen Kinderpornografie sind. Der Polizist arbeitet in einer Dienststelle der Thüringer Landespolizei und hat seit vielen Jahren mit diesen Straftaten zu tun. Grünseisen wiederum war zwischen 2017 und Ende 2019 einer von zuletzt zwei Staatsanwälten, die bei der Staatsanwaltschaft Erfurt die Ermittlungen in solchen Fällen leiteten. In den drei Jahren, in denen er „KiPo“, wie er das nennt, bearbeitet hat, gingen Dutzende und Aberdutzende solche Verfahren über seinen Schreibtisch. Und immer ging es dabei um Schnelligkeit. Oder besser: die Abwesenheit derselben.
Allein 58.000 Videos im Erfurter Verfahren auszuwerten
Das Verfahren gegen den 57-Jährigen aus Erfurt ist dafür ein bizarres Paradebeispiel. Weil es eines der seltenen Verfahren ist, über das Grünseisen sagt, dabei sei es „schon schnell“gegangen. Weil das Verfahren insgesamt aber auch schon seit etwa zwei Jahren läuft. Nach Angaben Grünseisens erhielt die Staatsanwaltschaft im Mai 2018 einen Hinweis, dass der Mann im Juni
2017 ein kinderpornografisches Bild in einem Chatraum hochgeladen haben soll.
Im Juli 2018 erließ das Amtsgericht Erfurt einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Mannes. Im September 2018 standen Polizisten in seiner Wohnung und beschlagnahmten jeden Datenträger, den sie finden konnten. Unter anderem: drei Computer, vier USB Sticks, teilweise mit einer Kapazität von 64 GB, diverse SD Karten, ein Navigationssystem, eine externe Festplatte mit zwei Terabyte,
34 Spindeln mit je mindestens 25 CDs und DVDs, vier Kameras mit SD-Karten mit 32 bis 64 Gigabyte Speichervolumen, 14 VHS Kassetten, vier Ordner Ausgedrucktes, weitere 168 Spindeln mit CDs und „grob geschätzt“, sagt Grünseisen, ein Dutzend weitere Aktenordner mit kinderpornografischem Inhalt.
„Schon schnell“sei es dann gegangen, sagt Grünseisen, weil all diese Datenträger direkt ins Thüringer Landeskriminalamt geschickt wurden. Dort gibt es eine Sondereinheit, die auch bei Ermittlungen zu Kinderpornografie zum Einsatz kommt. Eingegangen dort, so Grünseisen, sind die Datenträger im Dezember 2018. Abgeschlossen dort war die Auswertung im Mai 2020. Also nach etwa eineinhalb Jahren. „Schon schnell.“Die auszuwertende Datenmenge war gewaltig. Insgesamt sind fast 58.000 Videos gesichtet worden, die eine Gesamtlaufzeit von etwa einem Jahr haben. Dieses Verfahren ist nicht repräsentativ für die Masse der Fälle.
Doch das macht die Sache mit der Schnelligkeit der Ermittlungen in KiPo-Verfahren nur umso dramatischer. In der Regel ist es nicht so, dass es in Verfahren, in denen weniger Datenträger gefunden werden, schneller geht. „Da dauert die Aus
im Schnitt zwei Jahre, mindestens.“Der Polizist bestätigt das. Sein Fazit: „Wir sind weder personell noch technisch so aufgestellt, dass wir den Kampf gegen Kinderpornografie gewinnen könnten. Bei der Technik und bei der Manpower sind wir absolut in der Defensive.“
Üblicherweise gehen gesicherte Datenträger in ein Regionale Beweissicherungseinheit. Pro Landespolizeiinspektion gibt es davon eine, macht sieben thüringenweit. Dort werden die Daten gespiegelt, eine exakte Kopie angefertigt. Das dauert viele Stunden oder sogar Tage. Dann wird zum Landeskriminalamt geschickt und dort geprüft. Dafür braucht es meist Monate. Allerdings prüfen die Spezialisten nur, ob der Besitz der Bilder und Videos strafbar ist, nicht aber, ob die Bilder oder Videos weiterverbreitet worden sind.
Mehr Personal und bessere Technik nötig
Die Verbreitungsprüfung erledigt meist wieder eine Regionale Beweissicherungseinheit. Für jedes einzelne Bild muss nach digitalen Spuren geschaut werden, die darauf hindeuten, dass das Bild in einem Chat hochgeladen wurde oder über einen Messenger versendet wurde oder, oder, oder… Erst wenn diese gesamte Auswertung abgeschlossen ist, der Beschuldigte und Zeugen vernommen wurden, gehen die Akten wieder an die Staatsanwaltschaft, wo eine Anklage geschrieben wird. Davon ist das Ermittlungsverfahren gegen den Erfurter noch weit entfernt ist. Die Verbreitungsprüfung kann hier Monate, vielleicht sogar Jahre dauern.
Darf man im Zusammenhang mit Kinderpornografie-Ermittlungen überhaupt von Schnelligkeit sprechen? Angesichts des Leids, das den Kindern, die Opfer solcher Taten werden, zugefügt wird, verbietet sich das bei diesem Ermittlungskriechgang schon aus moralischen Gründen. Solche Ermittlungen gehen in Deutschland tatsächlich quälend langsam. In der Rechtspraxis nützt das nur den Tätern. Gerichte verurteilen selbst Menschen, deren Schuld zweifelsfrei erwiesen ist, nicht selten zu weniger harten Strafen, wenn die Verfahren gegen sie übermäßig lange gedauert haben.
Wer im Kampf gegen Kinderpornografie Polizei und Justiz stärken würde, würde ganz sicher zu schnelleren und oft wohl auch zu härteren Urteilen in KiPo-Sachen beitragen. Anders als mit härteren Strafen. Denn auch das ist Alltag für Menschen wie Grünseisen und den Polizisten: Das Wissen, das der vorhandene Strafrahmen selbst in solchen ungeheuerlichen Fällen fast niemals ausgeschöpft wird. Egal, wie weit nach oben er offen ist.
Wie die Ermittler zu stärken wären, auf diese Fragen haben sowohl der Oberstaatsanwalt als auch der Polizist eine ziemliche einfache, zweiteilige Antwort. „Ich gehe davon aus, dass unsere Probleme in Sachen Kinderpornografie in der Politik seit Jahren bekannt sind“, sagt Grünseisen. „Aus meiner bescheidenen Sicht heraus ist man dort gefordert etwas zu tun.“Dann wiederholt er seinen Satz vom Anfang, in einer anderen Version. „Härtere Strafen sind schön und gut, aber das Problem muss man anders angehen.“Die Beamten, die mit Kinderpornografie zu tun hätten, täten ihr Bestes. „Aber es sind einfach zu wenige.“
Vor allem braucht es mehr Personal, zusätzliches Personal, weil man durch ein Umschichten nur anderswo Löcher reiße. Und weil die Arbeit in Ermittlungen zur Kinderpornografie so speziell sei. Und es braucht eine bessere und mehr Technik. Wenn in den Regionalen Beweissicherungseinheiten mehr Computer und Steckplätze vorhanden wären, könnten mehr Datenträger schneller und parallel gespiegelt werden; ein Prozess, den die Technik fast im Alleingang erledigt.
Dass der 57-Jährige trotz der riesigen bei ihm gefundenen Menge kinderpornografischen Materials die dafür mögliche Höchststrafe erhalten wird, ist fraglich. Je länger das Ermittlungsverfahren läuft, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er am Ende zu einer geringeren als der für ihn möglichen Strafe verurteilt wird. Ist das Gerechtigkeit? Es ist höchstens Recht.