Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
CDU fordert: Schuldenbremse in die Verfassung
Voigt wirft Rot-Rot-Grün beim Entwurf des Haushalts 2021 mangelnden Sparwillen vor
Erfurt. Die CDU-Landtagsfraktion will die Schuldenbremse künftig in der Landesverfassung festschreiben. „Wir wollen damit eine Art Ewigkeitsgarantie für dieses wichtige Instrument schaffen, neue Kredite auszuschließen“, sagt CDU-Fraktionschef Mario Voigt dieser Zeitung.
Gemeinsam mit der rot-rotgrünen Minderheitskoalition verfüge die Union über die nötige Zweidrittelmehrheit im Landtag und könne die Verfassung ändern.
Die Schuldenbremse ist bislang lediglich in der Landeshaushaltsordnung verankert. Sie könne vergleichsweise leicht außer Kraft gesetzt werden, so Voigt. „Damit können wir uns künftige Diskussionen über eine Aufweichung der Schuldenbremse ersparen.“Durch die Bewältigung der Corona-Krise werde sie nicht obsolet. Diese Krise sei vielmehr ein Anwendungsfall für die Schuldenbremse.
Die Regierungsfraktionen verfügen über keine Mehrheit. Sie haben mit der CDU einen Stabilitätspakt geschlossen, um im Landtag wichtige Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Beim Entwurf des Haushalts 2021 wirft Voigt der Regierung mangelnden Sparwillen vor.
Linke, SPD und Grüne hatten sich wegen der Auswirkungen der Pandemie darauf verständigt, rund 1,82 Milliarden Euro Schulden aufnehmen zu wollen.
Erfurt. An Thüringer Schulen sind im vergangenen Jahr zehn fremdenfeindliche oder rechtsextreme Vorfälle bekannt geworden. Vier davon wurden dabei als fremdenfeindlich gemeldet, wie das Thüringer Bildungsministerium mitteilte. Allerdings kamen nur zwei davon auch zur Anzeige. Bei den rechtsextremistisch motivierten Taten wurden alle sechs angezeigt.
Staatliche Schulen müssen besondere Vorkommnisse melden, Schulen in freier Trägerschaft können sie nach eigenem Ermessen mitteilen. Als besondere Vorkommnisse gelten Störungen des Schulalltags, die zu einer Beeinträchtigung des Schulbetriebs führen oder Schulangehörige wie Lehrer und Schüler gefährden können. Das Ministerium geht davon aus, dass nicht alle solche Vorkommnisse entdeckt und damit gemeldet werden.
Bei den als fremdenfeindlich eingestuften Ereignissen 2019 ging es in zwei Fällen um Körperverletzung und in je einem Fall um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Volksverhetzung. Als rechtsextremistisch stuften die Behörden unter anderem eine Körperverletzung und ein Propagandadelikt ein. In zwei Fällen ging es um das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Das kann zum Beispiel das Zeigen des Hitler-Grußes sein. Auch wegen Beleidigung und übler Nachrede an Thüringer Schulen kam es im vergangenen Jahr zu Anzeigen.
Die Abschlussklasse einer Regelschule im Wartburgkreis sorgte im vergangenen Jahr für Schlagzeilen, weil sie sich mit einer Parole aus der rechtsextremen Szene fotografieren ließ. Die Schüler hatten unter anderem mit einem Transparent posiert, auf dem ein Satz stand, der auch in einem Lied einer rechtsextremen Band auftaucht. Nach Angaben des Bildungsministeriums werden jedes Schuljahr zahlreiche Fortbildungen für Lehrer zum Thema Rechtsextremismus angeboten – unter anderem an außerschulischen Lernorten.