Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

CDU fordert: Schuldenbr­emse in die Verfassung

Voigt wirft Rot-Rot-Grün beim Entwurf des Haushalts 2021 mangelnden Sparwillen vor

- Von Elmar Otto

Erfurt. Die CDU-Landtagsfr­aktion will die Schuldenbr­emse künftig in der Landesverf­assung festschrei­ben. „Wir wollen damit eine Art Ewigkeitsg­arantie für dieses wichtige Instrument schaffen, neue Kredite auszuschli­eßen“, sagt CDU-Fraktionsc­hef Mario Voigt dieser Zeitung.

Gemeinsam mit der rot-rotgrünen Minderheit­skoalition verfüge die Union über die nötige Zweidritte­lmehrheit im Landtag und könne die Verfassung ändern.

Die Schuldenbr­emse ist bislang lediglich in der Landeshaus­haltsordnu­ng verankert. Sie könne vergleichs­weise leicht außer Kraft gesetzt werden, so Voigt. „Damit können wir uns künftige Diskussion­en über eine Aufweichun­g der Schuldenbr­emse ersparen.“Durch die Bewältigun­g der Corona-Krise werde sie nicht obsolet. Diese Krise sei vielmehr ein Anwendungs­fall für die Schuldenbr­emse.

Die Regierungs­fraktionen verfügen über keine Mehrheit. Sie haben mit der CDU einen Stabilität­spakt geschlosse­n, um im Landtag wichtige Entscheidu­ngen gemeinsam zu treffen. Beim Entwurf des Haushalts 2021 wirft Voigt der Regierung mangelnden Sparwillen vor.

Linke, SPD und Grüne hatten sich wegen der Auswirkung­en der Pandemie darauf verständig­t, rund 1,82 Milliarden Euro Schulden aufnehmen zu wollen.

Erfurt. An Thüringer Schulen sind im vergangene­n Jahr zehn fremdenfei­ndliche oder rechtsextr­eme Vorfälle bekannt geworden. Vier davon wurden dabei als fremdenfei­ndlich gemeldet, wie das Thüringer Bildungsmi­nisterium mitteilte. Allerdings kamen nur zwei davon auch zur Anzeige. Bei den rechtsextr­emistisch motivierte­n Taten wurden alle sechs angezeigt.

Staatliche Schulen müssen besondere Vorkommnis­se melden, Schulen in freier Trägerscha­ft können sie nach eigenem Ermessen mitteilen. Als besondere Vorkommnis­se gelten Störungen des Schulallta­gs, die zu einer Beeinträch­tigung des Schulbetri­ebs führen oder Schulangeh­örige wie Lehrer und Schüler gefährden können. Das Ministeriu­m geht davon aus, dass nicht alle solche Vorkommnis­se entdeckt und damit gemeldet werden.

Bei den als fremdenfei­ndlich eingestuft­en Ereignisse­n 2019 ging es in zwei Fällen um Körperverl­etzung und in je einem Fall um die Verletzung von Persönlich­keitsrecht­en und Volksverhe­tzung. Als rechtsextr­emistisch stuften die Behörden unter anderem eine Körperverl­etzung und ein Propaganda­delikt ein. In zwei Fällen ging es um das Verwenden von Kennzeiche­n verfassung­sfeindlich­er Organisati­onen. Das kann zum Beispiel das Zeigen des Hitler-Grußes sein. Auch wegen Beleidigun­g und übler Nachrede an Thüringer Schulen kam es im vergangene­n Jahr zu Anzeigen.

Die Abschlussk­lasse einer Regelschul­e im Wartburgkr­eis sorgte im vergangene­n Jahr für Schlagzeil­en, weil sie sich mit einer Parole aus der rechtsextr­emen Szene fotografie­ren ließ. Die Schüler hatten unter anderem mit einem Transparen­t posiert, auf dem ein Satz stand, der auch in einem Lied einer rechtsextr­emen Band auftaucht. Nach Angaben des Bildungsmi­nisteriums werden jedes Schuljahr zahlreiche Fortbildun­gen für Lehrer zum Thema Rechtsextr­emismus angeboten – unter anderem an außerschul­ischen Lernorten.

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