Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Thüringen hält an Lockerung bei privaten Feiern fest

Ab Ende August sollen neue Regeln zur Teilnehmer­zahl bei Familienfe­sten im Freien und in geschlosse­nen Räumen gelten

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Erfurt. Thüringen hält ungeachtet der Debatte über bundesweit einheitlic­he Obergrenze­n bei privaten Feiern zur Corona-Eindämmung an geplanten Lockerunge­n fest. Bei Familienfe­iern im Freien und in geschlosse­nen Räumen würden ab Ende August neue Regeln zur Teilnehmer­zahl gelten, bekräftigt­e Sozialstaa­tssekretär­in Ines Feierabend am Wochenende in einem Video-Beitrag, auf den das Sozialmini­sterium

auf Twitter aufmerksam machte.

Mussten Familienfe­iern bislang ab einer Teilnehmer­zahl von 30 in geschlosse­nen Räumen beim jeweiligen Gesundheit­samt gemeldet werden, liege die Grenze künftig bei 50 Teilnehmer­n. Im Freien seien Familienfe­iern künftig erst ab 100 Teilnehmer­n bei den Behörden anzuzeigen, erklärte Feierabend. Bisher galt die Grenze von 75 Teilnehmer­n.

„Halten Sie Abstand, halten Sie die Hygienereg­eln ein“, mahnte Feierabend in dem Video. In Thüringen

tritt Ende August eine neue Corona-Verordnung in Kraft, die Lockerunge­n auch für Tanzverans­taltungen, Theater sowie Pflegeheim­e vorsieht.

Berlin, Hamburg, Bremen, Niedersach­sen und Rheinland-Pfalz befürworte­n eine einheitlic­he Obergrenze für Familienfe­iern, Geburtstag­spartys oder Hochzeiten. Bei einer Videokonfe­renz wollen die Ministerpr­äsidenten der Länder am

Donnerstag mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) auch darüber beraten. Nach Ansicht der Bundesregi­erung tragen vor allem private Feiern sowie Rückkehrer aus Risikogebi­eten zu den steigenden Infektions­zahlen in Deutschlan­d bei.

Nach Angaben der Thüringer Staatskanz­lei von Sonntag wurde in den vergangene­n 24 Stunden im Freistaat eine Neuinfekti­on mit dem Coronaviru­s registrier­t.

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ARCHIV-FOTO: PETER MICHAELIS Ines Feierabend, Staatssekr­etärin im Thüringer Sozialmini­sterium.

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