Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Gesellschafter entscheiden über Zukunft von Awo-Chef
Außerordentliche Sitzung von Landesorganisation und Kreisverband im Saale-Holzland-Kreis
Eisenberg/Erfurt. In knapp einer Woche könnte sich die berufliche Zukunft des Geschäftsführers der Arbeiterwohlfahrt-Dienstleistungsgesellschaft Ostthüringen (ADG) und des Awo-Kreisverbandes SaaleHolzland, Ralf Batz, entscheiden: Denn am Dienstag, 24. November, kommen auf Druck des geschäftsführenden Awo-Landesvorstandes die ADG-Gesellschafter, also der Awo-Landesverband Thüringen und der Awo-Kreisverband SaaleHolzland, zu einer außerordentlichen Sitzung in Eisenberg zusammen.
Es soll darum gehen, ob Batz’ Anstellungsvertrag, der zum 31. Dezember
endet, fortgesetzt wird. Der Landesverband knüpft das vor allem an die Bedingung, dass sich das künftige Geschäftsführergehalt an den Hinweisen des GovernanceKodex des Awo-Bundesverbandes orientiert. Derzeit verdient Batz, der sowohl Geschäftsführer der ADG als auch des Kreisverbandes ist, weit mehr als 200.000 Euro im Jahr. Zu viel, sagt der Bundesverband. Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler hält für einen Verband von rund 500 Mitarbeitern maximal 115.000 Euro für angemessen. „Die Orientierung hat – unter Berücksichtigung der Unterschiede zu einem Beamtenverhältnis – in diesem Fall nach der Besoldungsordnung A des Öffentliches Dienstes zu
so Stadler auf Anfrage.
Sollte eine Einigung über den neuen Vertrag nicht zustande kommen, soll die Gesellschafterversammlung nach dem Willen des Landesverbandes beschließen, die Zusammenarbeit mit Batz zu beenden. Wird der Vertrag indes verlängert, soll der Kreisverband dafür Sorge tragen, dass Batz’ Tätigkeit als Geschäftsführer des Kreisverbandes künftig entgeltfrei erfolgt. Der Kreisverband als zweiter Gesellschafter trägt diese Forderungen im Wesentlichen mit, will aber laut Tagesordnung eine Erklärung ins Protokoll aufnehmen lassen: Danach behält er sich vor, das Schiedsgericht der Awo und/oder ordentliche Gerichte den Governance-Kodex im Hinblick auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom März prüfen zu lassen.
Die Richter hatten festgelegt, dass durch einen Fremdvergleich ermittelt werden könne, ob der Geschäftsführer einer gemeinnützigen Körperschaft unverhältnismäßig hoch vergütet wird. Dafür könnten allgemeine Gehaltsstruktur-Untersuchungen für Wirtschaftsuntererfolgen“, nehmen herangezogen werden, ohne dass dabei ein Abschlag für die Chefs gemeinnütziger Organisationen vorzunehmen ist.
Stadler sieht die Ankündigung gelassen: Jede Awo-Gliederung könne die Möglichkeiten des Rechtsstaats und der im Verbandsstatut verankerten Rechte nutzen. „Aber eine unabdingbare Voraussetzung für die Mitgliedschaft in unserem Verband ist, dass alle Gliederungen und somit auch der Kreisverband Saale-Holzland das Verbandsstatut und die Beschlüsse der Bundeskonferenz und des Bundesausschusses vollumfänglich anerkennen.“Der 2017 vom Bundesausschuss verabschiedete Governance-Kodex sei für alle Gliederungen verbindlich.