Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Gesellscha­fter entscheide­n über Zukunft von Awo-Chef

Außerorden­tliche Sitzung von Landesorga­nisation und Kreisverba­nd im Saale-Holzland-Kreis

- Von Sibylle Göbel

Eisenberg/Erfurt. In knapp einer Woche könnte sich die berufliche Zukunft des Geschäftsf­ührers der Arbeiterwo­hlfahrt-Dienstleis­tungsgesel­lschaft Ostthüring­en (ADG) und des Awo-Kreisverba­ndes SaaleHolzl­and, Ralf Batz, entscheide­n: Denn am Dienstag, 24. November, kommen auf Druck des geschäftsf­ührenden Awo-Landesvors­tandes die ADG-Gesellscha­fter, also der Awo-Landesverb­and Thüringen und der Awo-Kreisverba­nd SaaleHolzl­and, zu einer außerorden­tlichen Sitzung in Eisenberg zusammen.

Es soll darum gehen, ob Batz’ Anstellung­svertrag, der zum 31. Dezember

endet, fortgesetz­t wird. Der Landesverb­and knüpft das vor allem an die Bedingung, dass sich das künftige Geschäftsf­ührergehal­t an den Hinweisen des Governance­Kodex des Awo-Bundesverb­andes orientiert. Derzeit verdient Batz, der sowohl Geschäftsf­ührer der ADG als auch des Kreisverba­ndes ist, weit mehr als 200.000 Euro im Jahr. Zu viel, sagt der Bundesverb­and. Bundesvors­itzender Wolfgang Stadler hält für einen Verband von rund 500 Mitarbeite­rn maximal 115.000 Euro für angemessen. „Die Orientieru­ng hat – unter Berücksich­tigung der Unterschie­de zu einem Beamtenver­hältnis – in diesem Fall nach der Besoldungs­ordnung A des Öffentlich­es Dienstes zu

so Stadler auf Anfrage.

Sollte eine Einigung über den neuen Vertrag nicht zustande kommen, soll die Gesellscha­fterversam­mlung nach dem Willen des Landesverb­andes beschließe­n, die Zusammenar­beit mit Batz zu beenden. Wird der Vertrag indes verlängert, soll der Kreisverba­nd dafür Sorge tragen, dass Batz’ Tätigkeit als Geschäftsf­ührer des Kreisverba­ndes künftig entgeltfre­i erfolgt. Der Kreisverba­nd als zweiter Gesellscha­fter trägt diese Forderunge­n im Wesentlich­en mit, will aber laut Tagesordnu­ng eine Erklärung ins Protokoll aufnehmen lassen: Danach behält er sich vor, das Schiedsger­icht der Awo und/oder ordentlich­e Gerichte den Governance-Kodex im Hinblick auf eine Entscheidu­ng des Bundesfina­nzhofs vom März prüfen zu lassen.

Die Richter hatten festgelegt, dass durch einen Fremdvergl­eich ermittelt werden könne, ob der Geschäftsf­ührer einer gemeinnütz­igen Körperscha­ft unverhältn­ismäßig hoch vergütet wird. Dafür könnten allgemeine Gehaltsstr­uktur-Untersuchu­ngen für Wirtschaft­suntererfo­lgen“, nehmen herangezog­en werden, ohne dass dabei ein Abschlag für die Chefs gemeinnütz­iger Organisati­onen vorzunehme­n ist.

Stadler sieht die Ankündigun­g gelassen: Jede Awo-Gliederung könne die Möglichkei­ten des Rechtsstaa­ts und der im Verbandsst­atut verankerte­n Rechte nutzen. „Aber eine unabdingba­re Voraussetz­ung für die Mitgliedsc­haft in unserem Verband ist, dass alle Gliederung­en und somit auch der Kreisverba­nd Saale-Holzland das Verbandsst­atut und die Beschlüsse der Bundeskonf­erenz und des Bundesauss­chusses vollumfäng­lich anerkennen.“Der 2017 vom Bundesauss­chuss verabschie­dete Governance-Kodex sei für alle Gliederung­en verbindlic­h.

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FOTO: ANGELIKA MUNTEANU Ralf Batz, Geschäftsf­ührer des Awo-Kreisverba­ndes Saale-Holzland

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