Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Lebensmittelhandel: Kabinett verschärft Sanktionen
Bundesregierung will Lieferanten schützen
Berlin. Im Lebensmittelhandel geht es rau zu. Passt einer Supermarktkette eine Lieferung nicht ins Konzept, wird sie oft unbezahlt storniert. Beschweren sich Kunden, fordern Händler von Lieferanten eine Entschädigung, ohne dass dieser Schuld an der Beanstandung hat. Die Marktmacht großer Supermarktketten ermöglichte bisher solche Regelungen. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) will das ändern. Das Bundeskabinett verabschiedete ein Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken.
„Hier kämpft David gegen Goliath“, beschreibt Klöckner die Machtverhältnisse im Handel. Die vier größten Lebensmittelhändler vereinen 85 Prozent des Marktes auf sich. Große Absatzalternativen haben Landwirte oder Hersteller da nicht. Das Ungleichgewicht wird nun zum Teil durch Verbote ausgeglichen. Damit setzt Deutschland eine europäische Richtlinie um.
Untersagt wird beispielsweise, Lieferanten mit einer Auslistung zu drohen, wenn sie ihre Rechte durchsetzen wollen. Auch die einseitige Veränderung von Liefer- und Zahlungsbedingungen oder Qualitätsstandards ist dann nicht mehr erlaubt. Verderbliche Ware wie frische Erdbeeren müssen die Händler bald innerhalb von 30 Tagen bezahlen, haltbare Lebensmittel innerhalb von 60 Tagen.
An zwei Punkten geht Klöckner über das EU-Recht hinaus. Bisher bleibt der Landwirt auf dem Schaden sitzen, wenn sich frische Waren nicht vollständig verkaufen lassen. Ebenso muss der Lieferant für die Beseitigung nicht mehr verwendbarer Produkte aufkommen. Beide Praktiken verbietet Klöckner nun. Verstöße gegen die neuen Regeln sollen bis zu 500.000 Euro Bußgeld kosten.