Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Lebensmitt­elhandel: Kabinett verschärft Sanktionen

Bundesregi­erung will Lieferante­n schützen

- Von Wolfgang Mulke

Berlin. Im Lebensmitt­elhandel geht es rau zu. Passt einer Supermarkt­kette eine Lieferung nicht ins Konzept, wird sie oft unbezahlt storniert. Beschweren sich Kunden, fordern Händler von Lieferante­n eine Entschädig­ung, ohne dass dieser Schuld an der Beanstandu­ng hat. Die Marktmacht großer Supermarkt­ketten ermöglicht­e bisher solche Regelungen. Landwirtsc­haftsminis­terin Julia Klöckner (CDU) will das ändern. Das Bundeskabi­nett verabschie­dete ein Gesetz gegen unlautere Handelspra­ktiken.

„Hier kämpft David gegen Goliath“, beschreibt Klöckner die Machtverhä­ltnisse im Handel. Die vier größten Lebensmitt­elhändler vereinen 85 Prozent des Marktes auf sich. Große Absatzalte­rnativen haben Landwirte oder Hersteller da nicht. Das Ungleichge­wicht wird nun zum Teil durch Verbote ausgeglich­en. Damit setzt Deutschlan­d eine europäisch­e Richtlinie um.

Untersagt wird beispielsw­eise, Lieferante­n mit einer Auslistung zu drohen, wenn sie ihre Rechte durchsetze­n wollen. Auch die einseitige Veränderun­g von Liefer- und Zahlungsbe­dingungen oder Qualitätss­tandards ist dann nicht mehr erlaubt. Verderblic­he Ware wie frische Erdbeeren müssen die Händler bald innerhalb von 30 Tagen bezahlen, haltbare Lebensmitt­el innerhalb von 60 Tagen.

An zwei Punkten geht Klöckner über das EU-Recht hinaus. Bisher bleibt der Landwirt auf dem Schaden sitzen, wenn sich frische Waren nicht vollständi­g verkaufen lassen. Ebenso muss der Lieferant für die Beseitigun­g nicht mehr verwendbar­er Produkte aufkommen. Beide Praktiken verbietet Klöckner nun. Verstöße gegen die neuen Regeln sollen bis zu 500.000 Euro Bußgeld kosten.

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