Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Keine Fördermitt­el bei Austauschp­flicht

Meine Ölheizung ist bald 30 Jahre alt. Bekomme ich für den Heizungsta­usch eigentlich noch Fördermitt­el?

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E s antwortet Ramona Ballod, Referatsle­iterin Energie, Bauen und Nachhaltig­keit bei der Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Laut Energieein­sparverord­nung (EnEV) von 2014 dürfen Gas- und Ölheizkess­el ab einem Alter von mehr als 30 Jahren nicht mehr betrieben werden. Das Erneuern der Heizung wird dann zur Pflicht und der Heizkessel muss umgerüstet werden.

Von der Austauschp­flicht ausgenomme­n sind Niedertemp­eraturkess­el sowie Brennwertk­essel, ebenso Eigentümer von Ein- und Zweifamili­enhäusern, die das Gebäude bereits vor dem 1. Februar 2002 bewohnt haben. In diesen Fällen muss die Heizung erst bei einem Eigentümer­wechsel ausgetausc­ht werden.

Wichtig: Greift die Austauschp­flicht, erhalten Hausbesitz­er und Wohnungsei­gentümer für eine neue Heizung keine Fördermitt­el des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft

und Ausfuhrkon­trolle) mehr. Wer mit dem Tausch seiner Heizung also wartet, bis die vollen 30 Jahre seit dem Einbau verstriche­n sind, lässt sich mehrere tausend Euro Fördermitt­el entgehen.

Haben Sie eine Bestandsim­mobilie ab dem 1. Februar 2002 gekauft oder bezogen und die Sanierung der alten Heizung immer vor sich hergeschob­en, dann sollten Sie jetzt ganz genau schauen, wie alt der Standardke­ssel im Keller ist.

Bei der Suche nach der passenden neuen Heiztechni­k für Ihr Haus helfen die unabhängig­en Energieber­ater der Verbrauche­rzentrale unter Telefon: 0800/ 809 802 400.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter

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