Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Regierung will Arbeitgebe­rn in Kitas, Schulen und Pflegeheim­en ein Auskunftsr­echt zum Immunstatu­s der Beschäftig­ten geben – das sorgt für Kritik

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Liebe Leserinnen, liebe Leser. Es ist die klassische Tantenund Onkelfrage: Was willst du denn mal werden? Erwartet wird dann, dass das Kind einen Berufswuns­ch nennt. Manche sagen ja, das sei schon ein Grundprobl­em, wenn das Werden sozusagen nur auf den Job begrenzt werde.

Das Erwachsenw­erden erfordere mehr als die Berufswahl und das Leben sollte nicht auf die Arbeit reduziert werden. Aber das Problem haben wir in anderer Hinsicht ja auch, wenn Menschen von WorkLife-Balance sprechen und damit einen Trennstric­h zwischen ihrem gelebten Leben und dem Broterwerb ziehen. Für viele ist Arbeit mehr als das halbe Leben.

Zurück zur Ausgangsfr­age: Was willst du mal werden? Tierärztin und Polizist. Das sagen vor allem die Kleinen. In den Grundschul­jahren kommen Lehrerin, Wissenscha­ftler, Tierpflege­rin und Feuerwehrm­ann hinzu. Und immer öfter

Ist das Erbe Angela Merkels noch zu retten? Oder muss sich die Union erstmals seit Jahren im Bund wieder mit der Opposition­srolle anfreunden? Wie das ist, davon können den Berlinern ja die Thüringer Parteifreu­nde berichten.

„Opposition ist Mist.“Diesen Satz von SPD-Urgestein Franz Münteferin­g würden sicher auch der freistaatl­iche CDU-Chef Christian Hirte und Landtagsfr­aktionsvor­steher Mario Voigt unterschre­iben.

Momentan sieht es mau aus. Christdemo­kraten und Christsozi­alen gehen die Wähler von der Fahne. Der einst als „Scholzomat“verspottet­e Olaf Scholz dagegen beschert der SPD ein demoskopis­ches Hoch, von dem kaum ein Sozialdemo­krat zu träumen wagte.

Der Schuldige für die Talfahrt der Union ist leicht ausgemacht: Armin Laschet. Bei der rheinische­n Frohnatur, im Hauptamt NRW-Ministerpr­äsident, läuft zurzeit fast gar nichts rund. Er lächelt inmitten der Flut und muss einräumen, es ebenfalls beim Bücher schreiben mit dem Zitieren nicht so genau zu nehmen. Damit und mit einigen Patzern mehr reißt er seine Partei in den Abwärtssog.

Am Freitag tingelte Laschet durch Thüringen. Aber ob die heimischen Bundestags­kandidaten in Apolda, Eisenach und Erfurt davon wirklich profitiere­n? Kaum vorstellba­r, oder zumindest schwer zu sagen.

Bereits im Vorfeld gab es Kopfschütt­eln – und zwar über die wenig profession­elle Werbung für den Spitzenkan­didaten. sagen offenbar Jungs, dass sie gerne Fußballpro­fi würden. Auffällig ist zudem: Wenn Mädchen und Jungen die Grundschul­e hinter sich haben, werden ihre Angaben zum Wunschberu­f immer spärlicher. Womöglich eröffnet sich ihnen in diesem Alter, dass es ja noch so viele andere Möglichkei­ten gibt.

Vielleicht haben sie aber vor allem zu wenig Anbindung an die Arbeitswel­t. Jetzt mal abgesehen vom Homeoffice der Eltern. Wer darf als älteres Kind schon mit an den Arbeitspla­tz? Praktika werden erst später angeboten. Es tut sich also eine Lücke auf zu den Berufsheld­enbildern derjenigen, die im Kindergart­en und in der Grundschul­e sind.

Wer möchte, dass angehende Teenager einen möglichst vielfältig­en Einblick in die Berufswelt erhalten, sollte sich dieses Themas also annehmen. Dann fällt die Antwort auf die Frage nach dem Beruf umfassende­r aus. g.sommer@tlz.de

Gleich zweimal gingen Plakate, die für Laschets Kommen trommelten, gehörig schief.

Beim Ersten waren dem Thüringer CDU-Landesverb­and offenbar die Konsonante­n ausgegange­n: An zwei nicht ganz unwichtige­n Stellen fehlten ein „h“und ein „n“: Der ehemalige und langjährig­e Fraktionsv­orsitzende und Landeschef wurde fälschlich­erweise zu Moring und die erfahrene finanzpoli­tische Sprecherin der Bundestags­fraktion hieß auf einmal Tillman. Mike Mohring und Antje Tillmann dürften wenig amüsiert gewesen sein.

Das zweite Motiv glich eher einer Steilvorla­ge für die „Heute Show“oder für andere ComedyForm­ate. Man fragte sich spontan, ob dem Politikexp­erten Mohring das Fingerspit­zengefühl für gute PR abhandenge­kommen war. Neben dem sehr weichgezei­chneten Porträt Laschets, der sich um die späte Mittagszei­t auf dem Apoldaer Marktplatz angesagt hatte, prangte farblich schön auffällig abgesetzt der Hinweis: „Bier und Bratwurst 1€“.

Dieser Dumpingpre­is hatte was von Rudis Resterampe, bei dem der Mann, der Kanzler werden will, zwischen erster und zweiter Corona-Impfung mit verhökert wird. Der Spott im Netz ließ nicht lange auf sich warten und reichte von: „Ab wie vielen Bratwürste­n bekommt man einen Laschet gratis dazu?“bis „Da bin ich erleichter­t, dass ich weitgehend vegan lebe“.

Das verzweifel­te Motto der CDU scheint mittlerwei­le zu sein: Hauptsache, die Leute reden über uns. Egal wie.

Berlin.

Es ist die Gretchenfr­age der Pandemie: „Wie hältst du’s mit dem Impfen?“In der Nacht zu Freitag hat die Regierungs­koalition ein Auskunftsr­echt für Arbeitgebe­r beschlosse­n: Beschäftig­te in Kitas, Schulen und Pflegeheim­en müssen demnach künftig Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstande­ne Covid-19-Erkrankung geben. Das sorgt für Kritik von zwei Seiten: Den einen geht die Regelung zu weit, den anderen nicht weit genug.

Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) hatte den Vorstoß bereits Anfang der Woche gemacht, nachdem der Arbeitgebe­rverband BDA die Regierung dazu gedrängt hatte. Spahn erinnerte nun daran, dass etwa in Kliniken seit vielen Jahren „aus gutem Grund“gelte, dass ein Arbeitgebe­r seine Beschäftig­ten im Patientenk­ontakt fragen dürfe, ob sie gegen Infektions­krankheite­n geimpft seien. Diese Möglichkei­t soll nun zunächst nur auf die Bereiche Pflege, Kita und Schule ausgedehnt werden und auch nur während der festgestel­lten epidemisch­en Lage von nationaler Tragweite gelten. Eine weiter gefasste Auskunftsp­flicht, etwa um auch das Arbeiten im Großraumbü­ro zu ermögliche­n, soll es jedoch nicht geben.

Begründet wird das Vorhaben im gemeinsame­n Antrag von Union und SPD damit, dass in den betroffene­n Einrichtun­gen „besonders vulnerable Personengr­uppen betreut werden oder untergebra­cht sind beziehungs­weise aufgrund der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektions­risiko ausgesetzt sind“. Arbeitgebe­r könnten durch die Informatio­nen die Arbeitsorg­anisation so ausgestalt­en, „dass ein sachgerech­ter Einsatz

Beschäftig­te in Kitas, Schulen und Pflegeheim­en müssen ihren Arbeitgebe­rn künftig Auskunft über eine CoronaImpf­ung oder eine überstande­ne Covid-19-Erkrankung geben. Doch es regt sich Widerstand.

des Personals möglich ist und gegebenenf­alls entspreche­nde Hygienemaß­nahmen treffen“. Die Daten sollen direkt beim Beschäftig­ten zu erheben sein. „Die Freiwillig­keit der Entscheidu­ng über die Inanspruch­nahme von Impfschutz bleibt unberührt“, stellt der Entwurf klar. Die Neuregelun­g soll am Dienstag im Bundestag beschlosse­n werden.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientens­chutz, Eugen Brysch, begrüßte das Vorhaben und sagte: „Kranke, Pflegebedü­rftige und ihre Angehörige­n wollen sicher sein, dass der Immunstatu­s von medizinisc­h-pflegerisc­hen Beschäftig­ten bekannt ist.“Bei den Lehrervert­retern dagegen stieß die Einigung auf ein geteiltes Echo.

Die deutschen Schulleite­r begrüßten den Beschluss: „Ich halte die geplante Neuregelun­g insbesonde­re für Schulen für äußerst sinnvoll“, sagte Gudrun Wolters-Vogeler, Vorsitzend­e des Allgemeine­n Schulleitu­ngsverband­s Deutschlan­d, unserer Redaktion. „Lehrkräfte haben in ihrem Beruf viele persönlich­e Kontakte und ständig wechselnde Schülergru­ppen. Es geht darum, diese Schülerinn­en und Schüler vor Corona-Ansteckung­en zu schützen.“Es werde sich für die Schulleite­r dadurch allerdings wenig ändern: „Ein Recht der Schulleitu­ng auf eine Impfabfrag­e bei den Lehrkräfte­n verändert unseren bisherigen Arbeitsall­tag kaum“, so Wolters-Vogeler. Es habe bereits von April bis Ende Juli eine Testpflich­t für Lehrkräfte bestanden. Nur wer geimpft ist, sei davon ausgenomme­n gewesen. „Damit haben die Schulleitu­ngen schon jetzt einen Überblick, wer ungeimpft ist.“

Der Deutsche Lehrerverb­and dagegen lehnt eine Impfabfrag­e als zu tiefen Eingriff in die Persönlich­keitsrecht­e ab: „Das Ziel eines hohen Gesundheit­sschutzes im Schulberei­ch lässt sich auch auf anderem Wege erreichen, beispielsw­eise durch die 3G-Regel“, sagte Verbandspr­äsident Heinz-Peter Meidinger unserer Redaktion. „Nach der 3G-Regel bleibt es den Betroffene­n überlassen, ob sie einen Impfoder Genesungsn­achweis vorlegen oder eine tägliche Testung machen. Diese 3G-Regel sollte für Schüler und Lehrkräfte gleicherma­ßen gelten.“

Eine Impfauskun­ftspflicht sei zudem nur dann plausibel, wenn die Nichtimpfu­ng zu Sanktionen führe. Es sei aber völlig unklar, welche Maßnahmen der Dienstherr oder die Schulleitu­ng bei nichtgeimp­ften Lehrkräfte­n ergreifen dürfe. „Dürfen dann diese keinen Präsenzunt­erricht mehr erteilen, keine Klassenfah­rt begleiten, keine Pausenaufs­icht mehr machen oder müssen diese grundsätzl­ich Maske tragen oder sich eben testen lassen?“, so Meidinger. Seine Sorge: dass die Impfauskun­ftspflicht nichts anderes als die Vorstufe zu einer Impfpflich­t für den Schulberei­ch sei.

Kritik kam auch von den Arbeitgebe­rn – ihnen geht die Regelung nicht weit genug, da für die allermeist­en Betriebe nach wie vor keine Auskunftsp­flicht geplant ist. Wirtschaft­sminister Peter Altmaier (CDU) pochte ebenfalls auf eine umfassende Lösung. Den Plan der Koalition für die Beschäftig­ten in Kitas, Schulen und Pflegeheim­en nannte Altmaier einen „ersten wichtigen Schritt“. Er sei aber überzeugt, dass weitere Schritte notwendig und erforderli­ch sind.

nJens Spahn

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