Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Bei Solarstrom lohnen sich größere Anlagen
Worauf muss ich achten, wenn meine Photovoltaik-Anlage mehr als 10 Kilowatt Leistung hat?
Es antwortet Ramona Ballod, Referatsleiterin Energie, Bauen und Nachhaltigkeit bei der Verbraucherzentrale Thüringen:
Die Höhe der Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom ist abhängig von der Anlagenleistung. Bei einer Leistung bis 10 Kilowatt ist der Vergütungssatz pro Kilowattstunde am höchsten. Der Leistungsanteil zwischen 10 und 40 Kilowatt wird niedriger vergütet.
Beispiel: Sie nehmen im Juli
2021 eine PV-Anlage mit 15 Kilowatt in Betrieb. Dann erhalten Sie für die ersten 10 Kilowatt 7,47 Cent und für die restlichen 5 Kilowatt 7,25 Cent pro Kilowattstunde. Speisen Sie mit dieser Anlage 9000 Kilowattstunden ins Netz ein, erhalten
6000 Kilowattstunden die höhere und 3000 Kilowattstunden die niedrigere Vergütung. Bei einer Anlage bis 30 Kilowatt wird nur der bisherige Bezugszähler durch einen Zweirichtungszähler ersetzt. Dieser misst sowohl Strombezug wie auch Überschusseinspeisung aus der PV-Anlage. Bei einer Anlage mit mehr als 30 Kilowatt ist ein geeichter Zähler, der Erzeugungszähler, notwendig.
Wegen dieser Unterschiede machen es sich viele Verkäufer von PV-Anlagen einfach und empfehlen Verbrauchern nur Anlagen bis 10 Kilowatt. Je größer aber der Eigenverbrauch des Solarstroms ist oder je mehr er sich durch Anschaffungen wie ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe erhöht, umso sinnvoller ist eine größere Photovoltaikanlage. Das Verbrauchertelefon erreichen Sie freitags von 9 bis 10 Uhr unter