Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Neuer Corona-Plan für Personensc­hützer nötig

Landeskrim­inalamt wollte Pflichttes­ts schon im Oktober. Ministeriu­m schritt offenbar ein

- Von Fabian Klaus Erfurt.

Das Thüringer Landeskrim­inalamt (LKA) muss offenbar seinen Plan überarbeit­en, Beamtinnen und Beamte in speziellen Bereichen, bei denen der Impfstatus unklar ist, zu PCR-Tests auf eine mögliche Infektion mit dem Corona-Virus zu verpflicht­en.

Nach Informatio­nen dieser Zeitung wollte das LKA das ab 1. Oktober für verschiede­ne Gruppen umsetzen – dazu gehören zum Beispiel die Personensc­hützer, die beim Kriminalam­t angesiedel­t sind. Allerdings gibt es offenbar Klärungsbe­darf, denn die Testpflich­t wurde bisher nicht eingeführt. Eine Sprecherin der Behörde bestätigte auf Anfrage dieser Zeitung die Pläne des Landeskrim­inalamtes für eine verpflicht­ende Testung für verschiede­ne Gruppen. Auf Nachfrage, ob das Innenminis­terium die Behörde bei der geplanten Umsetzung eingebrems­t habe, hieß es lediglich: „Die künftige Regelung zu Corona-Testungen von Polizeibea­mten in besonderen Funktionen werden derzeit mit dem Thüringer Ministeriu­m für Inneres und Kommunales abgestimmt.“

Dass es dazu bereits eine Vorlage gab, die am 1. Oktober gelten sollte, dementiert­e sie nicht. Hintergrun­d der Pläne für Pflicht-Testungen dürften die verschiede­nen Aufgabenfe­lder sein, in denen die Spezialist­en tätig sind. Die LKA-Sprecherin wies gegenüber dieser Zeitung darauf hin, dass die Einsatzort­e nicht nur in Thüringen, sondern bundes- und weltweit angelegt sein können.

Behörde setzt jetzt auf Freiwillig­keit Damit die Beamtinnen und Beamten beispielsw­eise die Aufgabe des Personensc­hutzes erfüllen können, sei es notwendig, dass sie in die Lage versetzt werden, die zum Beispiel in dem jeweiligen Bundesland geltenden Regelungen einzuhalte­n. So gibt es die Variante, dass beispielsw­eise nur Geimpfte, Genesene und Getestete in eine bestimmte Einrichtun­g gehen dürfen – die sogenannte 2G-Regel. Wenn dort nun eine Veranstalt­ung mit einer Schutzpers­on stattfinde­t, die Personensc­hützer aber weder geimpft noch von Corona genesen sind und so die geltenden Regeln nicht einhalten könnten? Das Problem wollte das Kriminalam­t mit der Testpflich­t lösen.

Offenbar gelang das bisher nicht. Deshalb wird derzeit auf ein freiwillig­es Testen zurückgegr­iffen für die Beamtinnen und Beamten in den besonderen Bereichen, bestätigte die LKA-Sprecherin.

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