Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Neuer Corona-Plan für Personenschützer nötig
Landeskriminalamt wollte Pflichttests schon im Oktober. Ministerium schritt offenbar ein
Das Thüringer Landeskriminalamt (LKA) muss offenbar seinen Plan überarbeiten, Beamtinnen und Beamte in speziellen Bereichen, bei denen der Impfstatus unklar ist, zu PCR-Tests auf eine mögliche Infektion mit dem Corona-Virus zu verpflichten.
Nach Informationen dieser Zeitung wollte das LKA das ab 1. Oktober für verschiedene Gruppen umsetzen – dazu gehören zum Beispiel die Personenschützer, die beim Kriminalamt angesiedelt sind. Allerdings gibt es offenbar Klärungsbedarf, denn die Testpflicht wurde bisher nicht eingeführt. Eine Sprecherin der Behörde bestätigte auf Anfrage dieser Zeitung die Pläne des Landeskriminalamtes für eine verpflichtende Testung für verschiedene Gruppen. Auf Nachfrage, ob das Innenministerium die Behörde bei der geplanten Umsetzung eingebremst habe, hieß es lediglich: „Die künftige Regelung zu Corona-Testungen von Polizeibeamten in besonderen Funktionen werden derzeit mit dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales abgestimmt.“
Dass es dazu bereits eine Vorlage gab, die am 1. Oktober gelten sollte, dementierte sie nicht. Hintergrund der Pläne für Pflicht-Testungen dürften die verschiedenen Aufgabenfelder sein, in denen die Spezialisten tätig sind. Die LKA-Sprecherin wies gegenüber dieser Zeitung darauf hin, dass die Einsatzorte nicht nur in Thüringen, sondern bundes- und weltweit angelegt sein können.
Behörde setzt jetzt auf Freiwilligkeit Damit die Beamtinnen und Beamten beispielsweise die Aufgabe des Personenschutzes erfüllen können, sei es notwendig, dass sie in die Lage versetzt werden, die zum Beispiel in dem jeweiligen Bundesland geltenden Regelungen einzuhalten. So gibt es die Variante, dass beispielsweise nur Geimpfte, Genesene und Getestete in eine bestimmte Einrichtung gehen dürfen – die sogenannte 2G-Regel. Wenn dort nun eine Veranstaltung mit einer Schutzperson stattfindet, die Personenschützer aber weder geimpft noch von Corona genesen sind und so die geltenden Regeln nicht einhalten könnten? Das Problem wollte das Kriminalamt mit der Testpflicht lösen.
Offenbar gelang das bisher nicht. Deshalb wird derzeit auf ein freiwilliges Testen zurückgegriffen für die Beamtinnen und Beamten in den besonderen Bereichen, bestätigte die LKA-Sprecherin.