Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Nun also doch Testpflich­t in Erfurt

Corona-Inzidenz liegt über der Warnschwel­le. Allgemeinv­erfügung mit der 3G-Regel soll am Sonnabend in Kraft treten

- Erfurt.

In Erfurt wird nun doch die 3G-Regel eingeführt. Oberbürger­meister Anderas Bausewein (SPD) hat eine Allgemeinv­erfügung unterzeich­net, mit der die Testpflich­t für Ungeimpfte für die Innengastr­onomie, Hotels, Veranstalt­ungen und Fitnessstu­dios angeordnet wird. Die Verfügung tritt voraussich­tlich am Samstag in Kraft.

Noch am Mittwoch, als die Erfurter Corona-Inzidenz über die zweite

Warnschwel­le von 100 stieg, hatte Bausewein eine Allgemeinv­erfügung und eine Testpflich­t abgelehnt. Er verwies darauf, dass vor allem Kinder und Jugendlich­e betroffen seien und daher eine Testpflich­t für die Innengastr­onomie nicht besonders wirksam sei. Am Donnerstag meldete das Gesundheit­samt aber noch einmal stark gestiegene Fallzahlen. 85 neue Fälle ließen die Inzidenz auf 123,5 steigen. Die Krankenhau­s-Inzidenz

liegt weiterhin im grünen Bereich.

Mehrere Stadträte hatten am Donnerstag­vormittag ihr Unverständ­nis über das Agieren der Verwaltung ausgedrück­t. „Die Zahlen explodiere­n, der Oberbürger­meister muss handeln“, meinte CDUFraktio­nschef Michael Hose. Gemeinsam mit Linken und Grünen fordert die CDU eine Sondersitz­ung des Ältestenra­tes, um die Informatio­nspolitik

der Verwaltung zu hinterfrag­en. „Wir erwarten, dass der Stadtrat informiert und einbezogen wird“, sagte Hose.

Die Grüne-Fraktionsc­hefin Astrid Rothe-Beinlich kritisiert­e, dass die Stadt geltende Regeln missachte. „Der Oberbürger­meister hat immer verbindlic­he Regeln vom Land gefordert“, sagte sie. „Jetzt gibt es sie, und er macht nicht mit, vielleicht nur, weil gerade Oktoberfes­t ist.“Wie solle man auf die Einhaltung von Corona-Regeln durch die Bürger bestehen, wenn die Stadt selbst das nicht tue, fragt RotheBeinl­ich. Laut Landesgese­tz hätte Bausewein schon in der Vorwoche, als die Intensivbe­tten-Auslastung einen ersten Grenzwert überschrit­t, eine Verfügung mit 3G-Regel erlassen müssen. Dass er es nicht tat, soll das Landesverw­altungsamt aber genehmigt haben.

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