Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Nun also doch Testpflicht in Erfurt
Corona-Inzidenz liegt über der Warnschwelle. Allgemeinverfügung mit der 3G-Regel soll am Sonnabend in Kraft treten
In Erfurt wird nun doch die 3G-Regel eingeführt. Oberbürgermeister Anderas Bausewein (SPD) hat eine Allgemeinverfügung unterzeichnet, mit der die Testpflicht für Ungeimpfte für die Innengastronomie, Hotels, Veranstaltungen und Fitnessstudios angeordnet wird. Die Verfügung tritt voraussichtlich am Samstag in Kraft.
Noch am Mittwoch, als die Erfurter Corona-Inzidenz über die zweite
Warnschwelle von 100 stieg, hatte Bausewein eine Allgemeinverfügung und eine Testpflicht abgelehnt. Er verwies darauf, dass vor allem Kinder und Jugendliche betroffen seien und daher eine Testpflicht für die Innengastronomie nicht besonders wirksam sei. Am Donnerstag meldete das Gesundheitsamt aber noch einmal stark gestiegene Fallzahlen. 85 neue Fälle ließen die Inzidenz auf 123,5 steigen. Die Krankenhaus-Inzidenz
liegt weiterhin im grünen Bereich.
Mehrere Stadträte hatten am Donnerstagvormittag ihr Unverständnis über das Agieren der Verwaltung ausgedrückt. „Die Zahlen explodieren, der Oberbürgermeister muss handeln“, meinte CDUFraktionschef Michael Hose. Gemeinsam mit Linken und Grünen fordert die CDU eine Sondersitzung des Ältestenrates, um die Informationspolitik
der Verwaltung zu hinterfragen. „Wir erwarten, dass der Stadtrat informiert und einbezogen wird“, sagte Hose.
Die Grüne-Fraktionschefin Astrid Rothe-Beinlich kritisierte, dass die Stadt geltende Regeln missachte. „Der Oberbürgermeister hat immer verbindliche Regeln vom Land gefordert“, sagte sie. „Jetzt gibt es sie, und er macht nicht mit, vielleicht nur, weil gerade Oktoberfest ist.“Wie solle man auf die Einhaltung von Corona-Regeln durch die Bürger bestehen, wenn die Stadt selbst das nicht tue, fragt RotheBeinlich. Laut Landesgesetz hätte Bausewein schon in der Vorwoche, als die Intensivbetten-Auslastung einen ersten Grenzwert überschritt, eine Verfügung mit 3G-Regel erlassen müssen. Dass er es nicht tat, soll das Landesverwaltungsamt aber genehmigt haben.