Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Land gegen Tests in Kindergärt­en

Elternvert­retung: Überprüfun­g beim Personal soll Betreuung absichern

- Von Sibylle Göbel Erfurt.

Das Thüringer Bildungsmi­nisterium lehnt die Wiedereinf­ührung von Corona-Tests in den Kindergärt­en ab. Ein Ministeriu­mssprecher verweist diesbezügl­ich auf den Beschluss der Ministerpr­äsidentenk­onferenz vom 10. August, wonach Kinder bis zum 6. Lebensjahr generell von Tests ausgenomme­n sind. Dieser Maßgabe und weiteren Stellungna­hmen von Wissenscha­ftlern – darunter der Herbstempf­ehlung des wissenscha­ftlichen Beirats – folgend, stelle das Ministeriu­m in seinen Schutzmaßn­ahmen für Kindergärt­en nicht mehr auf Tests ab, heißt es auf Anfrage. Außerdem sei der Selbsttest bei Kindern

dieser Altersgrup­pe mit einem höheren Fehlerrisi­ko bei der Anwendung als ohnehin schon verbunden, betont der Sprecher. In Thüringen waren bis zum Sommer leicht anzuwenden­de Lolli-Selbsttest­s in den Kindergärt­en eingesetzt worden, die aus nur einer Komponente bestehen und die der Freistaat auch für Schulen nutzt. Finanziert worden waren diese Tests vom Land, das sich zum Teil auch an der Beschaffun­g beteiligte.

Die Landeselte­rnvertretu­ng der Kindergärt­en in Thüringen (tlevk) hatte von Bildungsmi­nister Helmut Holter (Linke) gefordert, die Tests wieder einzuführe­n. In der im Kyffhäuser­kreis bereits erreichten höchsten Warnstufe 3, in der die

Kinder nur in festen Gruppen mit festem Betreuungs­personal betreut werden dürfen, könnten die vollen Betreuungs­zeiten wegen Personalma­ngels nicht mehr angeboten werden. Das sei nur ohne feste Gruppen möglich. Voraussetz­ung dafür: die verpflicht­ende Testung des ungeimpfte­n Personals wenigstens zweimal, die des geimpften mindestens einmal wöchentlic­h und eine freiwillig­e Testung von Kindern, deren Eltern das befürworte­n.

Eltern dürften nicht wieder auf sich selbst gestellt sein, findet der Tlevk. Ohne Testung sei es unerheblic­h, wie viele Eltern geimpft sind. Wenn Kindergärt­en die Betreuung einschränk­ten, gehe das auch zu Lasten der geimpften Eltern.

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