Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Teuer für den Steuerzahler
Wer nicht zahlen will, muss fühlen. Keine Frage. Oder anders formuliert: Wenn jemand eine Geldbuße aufgebrummt bekommt, muss er oder sie diese auch begleichen. Wenn nicht, kann man dafür schon mal hinter Gittern landen.
Ob das sinnvoll ist?
Wohl eher nicht. Denn in der meistens vergleichsweise kurzen Zeit ist an eine Resozialisierung nicht zu denken. Diese sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen sind deshalb oft vor allem eines: teuer für den Steuerzahler. Dennoch kann man darauf nicht gänzlich verzichten. Ohne sie würde der Staat ein Druckmittel aus der Hand geben.
Dabei sind die Gründe sehr unterschiedlich, warum Menschen einen Gefängnisaufenthalt vorziehen, anstatt dem Staat Geld zu überweisen. Manche Schuldner sind schlicht pleite und kriegen weder von der Bank noch von Bekannten oder Freunden Geld. Sie haben also gar keine andere Wahl.
Es gibt aber auch Berichte über Obdachlose, die gerade in der kalten Jahreszeit lieber in Haft sitzen, als auf der Straße zu frieren und sich zudem über regelmäßige Mahlzeiten freuen. Für diese Menschen wird die Justizvollzugsanstalt zu einer Art Schutzraum.
Gleichwohl sollten Ersatzfreiheitsstrafen in der Regel lieber umgewandelt werden – in gemeinnützige Arbeit. So wie in der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben. Dort wurden im Zuge des Projekts „Lichtblick“Restaurations- und Reparaturarbeiten an beschädigten Gegenständen im Märchenwald Wünschendorf durchgeführt.
Damit kommen Schuldner nicht ungeschoren davon und leisten gleichzeitig etwas Sinnvolles für die Gesellschaft.
elmar.otto@funkemedien.de