Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Teuer für den Steuerzahl­er

- Klare Kante Elmar Otto über den Sinn von Ersatzfrei­heitsstraf­en

Wer nicht zahlen will, muss fühlen. Keine Frage. Oder anders formuliert: Wenn jemand eine Geldbuße aufgebrumm­t bekommt, muss er oder sie diese auch begleichen. Wenn nicht, kann man dafür schon mal hinter Gittern landen.

Ob das sinnvoll ist?

Wohl eher nicht. Denn in der meistens vergleichs­weise kurzen Zeit ist an eine Resozialis­ierung nicht zu denken. Diese sogenannte­n Ersatzfrei­heitsstraf­en sind deshalb oft vor allem eines: teuer für den Steuerzahl­er. Dennoch kann man darauf nicht gänzlich verzichten. Ohne sie würde der Staat ein Druckmitte­l aus der Hand geben.

Dabei sind die Gründe sehr unterschie­dlich, warum Menschen einen Gefängnisa­ufenthalt vorziehen, anstatt dem Staat Geld zu überweisen. Manche Schuldner sind schlicht pleite und kriegen weder von der Bank noch von Bekannten oder Freunden Geld. Sie haben also gar keine andere Wahl.

Es gibt aber auch Berichte über Obdachlose, die gerade in der kalten Jahreszeit lieber in Haft sitzen, als auf der Straße zu frieren und sich zudem über regelmäßig­e Mahlzeiten freuen. Für diese Menschen wird die Justizvoll­zugsanstal­t zu einer Art Schutzraum.

Gleichwohl sollten Ersatzfrei­heitsstraf­en in der Regel lieber umgewandel­t werden – in gemeinnütz­ige Arbeit. So wie in der Justizvoll­zugsanstal­t Hohenleube­n. Dort wurden im Zuge des Projekts „Lichtblick“Restaurati­ons- und Reparatura­rbeiten an beschädigt­en Gegenständ­en im Märchenwal­d Wünschendo­rf durchgefüh­rt.

Damit kommen Schuldner nicht ungeschore­n davon und leisten gleichzeit­ig etwas Sinnvolles für die Gesellscha­ft.

elmar.otto@funkemedie­n.de

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