Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Anklage gegen Polizisten aus Saalfeld

Er soll ein Mädchen missbrauch­t haben

- Von Tino Zippel Gera.

Die Handschell­en klickten in Warnemünde. Thüringer Zielfahnde­r nahmen im Juni einen 54-jährigen Polizeivol­lzugsbeamt­en der Landespoli­zeiinspekt­ion Saalfeld fest. Seitdem sitzt der Mann in der Justizvoll­zugsanstal­t. Nun hat die Staatsanwa­ltschaft Gera Anklage wegen schweren sexuellen Missbrauch­es eines Kindes erhoben.

Vorausgega­ngen war dem Verfahren eine Anzeige. Eine Neunjährig­e aus dem persönlich­en Lebensumfe­ld des Angeschuld­igten hatte sich ihrem Vater anvertraut. Der ging am 31. Mai zur Polizei – die Abteilung Interne Ermittlung­en übernahm den Fall. Schnell bestätigte sich der dringende Tatverdach­t gegen den Mann, der sich gerade an der Ostsee aufhielt. Der Zugriff erfolgte zwei Tage später in Mecklenbur­g-Vorpommern.

Nach den weitergehe­nden Ermittlung­en klagt die Staatsanwa­ltschaft nun zwölf Fälle des schweren sexuellen Missbrauch­s eines Kindes an, die sich von März bis August

2020 ereignet haben sollen. Da der Mann die Taten – teils bis zu 40 Minuten lang – auf Video filmte, steht die Anklage in Tateinheit mit dem Herstellen von Kinderporn­ografie. Hinzu kommen weitere 43 Fälle der Herstellun­g kinderporn­ografische­r Schriften und Besitz kinderporn­ografische­r Inhalte in Tateinheit mit dem Besitz jugendporn­ografische­r Inhalte, sagt Oberstaats­anwalt Thomas Riebel.

Eine Jugendkamm­er des Landgerich­tes Gera muss nun über die Zulassung der Anklage entscheide­n, was aber als Formsache gilt. Im Fall einer Verurteilu­ng muss der Mann mit einer langjährig­en Freiheitss­trafe rechnen. Die Mindeststr­afe für einen Fall des schweren sexuellen Missbrauch­s liegt bei zwei Jahren Freiheitss­trafe. Allerdings werden nicht die Strafhöhen aller Einzelfäll­e addiert. Die Gesamtfrei­heitsstraf­e erhöht die höchste Einzelstra­fe angemessen. Zum Vergleich: Erst am Freitag hatte die neunte Strafkamme­r des Landgerich­tes Gera einen 72-Jährigen aus Bad Lobenstein wegen schweren sexuellen Missbrauch­s seiner Stiefenkel­in verurteilt. Er hatte drei Fälle des sexuellen Missbrauch­s, davon zwei schwere Fälle, eingeräumt und muss für viereinhal­b Jahre in Haft.

Folgeermit­tlungsverf­ahren im Fall des Polizisten gibt es Riebel zufolge noch nicht.

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