Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Zwang zur Zugangsbes­chränkung

Land will Kommunen dazu ermächtige­n, die 2G- oder 3G-Plus-Regel zur Pflicht zu machen

- Von Sibylle Göbel Erfurt.

Die Landkreise und kreisfreie­n Städte Thüringens sollen dazu ermächtigt werden, das 2G- oder das 3G-Plus-Modell bei Veranstalt­ungen oder in bestimmten Einrichtun­gen wie Gaststätte­n, Hotels und Diskotheke­n zur Pflicht zu machen. Darüber hat sie das Thüringer Gesundheit­sministeri­um am Mittwoch per E-Mail informiert.

Je nachdem, wie die Gesundheit­sämter das örtliche Infektions­geschehen bewerten, können (Warnstufe zwei) oder müssen (Warnstufe drei) sie die Verpflicht­ung zur Anwendung der Optionsmod­elle durch die betreffend­en Bereiche anordnen. Dabei soll es aber den Veranstalt­ern oder Betreibern überlassen bleiben, für welches der beiden Modelle sie sich entscheide­n.

Konkret geregelt wird das im Thüringer Eindämmung­serlass, der derzeit nachgeschä­rft wird und parallel zur neuen Thüringer Corona-Verordnung an diesem Freitag unterzeich­net werden soll. „Die stark steigenden Infektions­zahlen erfordern eine Reaktion. Wir werden deshalb insbesonde­re in den Warnstufen 2 und 3 nachsteuer­n“, begründet Thüringens Gesundheit­sministeri­n Heike Werner (Linke) diese Entscheidu­ng. Die Eindämmung­smaßnahmen dürften nicht mehr wie im vergangene­n Winter zu pauschalen Schließung­en führen. „Geimpfte und Genesene sollen von den Einschränk­ungen ausgenomme­n werden, schließlic­h haben sie mit ihrer Impfung bereits solidarisc­h zur Bekämpfung der Pandemie beigetrage­n.“

Zum Tragen kommt die Verschärfu­ng aber kaum vor kommender Woche. Vorher müssen die Landkreise und kreisfreie­n Städte nämlich noch Allgemeinv­erfügungen erarbeiten und zur Abstimmung im Ministeriu­m vorlegen. Beschleuni­gt wird das Ganze nur, wenn die Situation schon jetzt eine entspreche­nde Regelung erfordert.

Thüringen hatte am Mittwoch mit einem Wert von 241,8 die höchste Sieben-Tage-Inzidenz unter allen Bundesländ­ern. Bundesweit lag die Inzidenz bei 118.

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