Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Zwang zur Zugangsbeschränkung
Land will Kommunen dazu ermächtigen, die 2G- oder 3G-Plus-Regel zur Pflicht zu machen
Die Landkreise und kreisfreien Städte Thüringens sollen dazu ermächtigt werden, das 2G- oder das 3G-Plus-Modell bei Veranstaltungen oder in bestimmten Einrichtungen wie Gaststätten, Hotels und Diskotheken zur Pflicht zu machen. Darüber hat sie das Thüringer Gesundheitsministerium am Mittwoch per E-Mail informiert.
Je nachdem, wie die Gesundheitsämter das örtliche Infektionsgeschehen bewerten, können (Warnstufe zwei) oder müssen (Warnstufe drei) sie die Verpflichtung zur Anwendung der Optionsmodelle durch die betreffenden Bereiche anordnen. Dabei soll es aber den Veranstaltern oder Betreibern überlassen bleiben, für welches der beiden Modelle sie sich entscheiden.
Konkret geregelt wird das im Thüringer Eindämmungserlass, der derzeit nachgeschärft wird und parallel zur neuen Thüringer Corona-Verordnung an diesem Freitag unterzeichnet werden soll. „Die stark steigenden Infektionszahlen erfordern eine Reaktion. Wir werden deshalb insbesondere in den Warnstufen 2 und 3 nachsteuern“, begründet Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) diese Entscheidung. Die Eindämmungsmaßnahmen dürften nicht mehr wie im vergangenen Winter zu pauschalen Schließungen führen. „Geimpfte und Genesene sollen von den Einschränkungen ausgenommen werden, schließlich haben sie mit ihrer Impfung bereits solidarisch zur Bekämpfung der Pandemie beigetragen.“
Zum Tragen kommt die Verschärfung aber kaum vor kommender Woche. Vorher müssen die Landkreise und kreisfreien Städte nämlich noch Allgemeinverfügungen erarbeiten und zur Abstimmung im Ministerium vorlegen. Beschleunigt wird das Ganze nur, wenn die Situation schon jetzt eine entsprechende Regelung erfordert.
Thüringen hatte am Mittwoch mit einem Wert von 241,8 die höchste Sieben-Tage-Inzidenz unter allen Bundesländern. Bundesweit lag die Inzidenz bei 118.