Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Widerruf bei Treppenlift möglich
Ich habe bei einem Gespräch in meiner Wohnung einen Treppenlift gekauft. Die Schienen des Lifts müssen individuell an meine Treppe angepasst werden. Ich will den Einbau nun doch nicht. Kann ich diesen Vertrag widerrufen?
Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Die gute Nachricht zuerst: Sie können den Vertrag rückgängig machen, also widerrufen. Dabei können Sie sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) beziehen. Das Urteil ist noch frisch. Am 20. Oktober 2021 entschied der BGH, dass beim Einbau von Treppenliften, auch wenn die Schienen individuell im Haus des Kunden angepasst werden müssen, ein Werkvertrag vorliegt. Bei Werkverträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen vereinbart werden, darf das Widerrufsrecht des Kunden nicht ausgeschlossen werden. Anders sieht es bei Kaufverträgen aus: Wenn Sie etwas außerhalb eines Geschäftsraumes kaufen – etwa an
Ihrem Wohnzimmertisch – dann haben Sie zwar 14 Tage das Recht, Ihre Entscheidung rückgängig zu machen. Aber, keine Regel ohne Ausnahme: Muss ein Produkt individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden, kann beim Kaufvertrag der Widerruf ausgeschlossen werden. Anbieter von Treppenliften können nun nicht mehr mit dieser Ausnahme argumentieren. Der BGH hat klargestellt: Beim individuellen Einbau von Treppenliften handelt es sich um einen Werkvertrag (BGH, Urteil vom 20.10.2021, Az.: I ZR 96/20 – Kurventreppenlift).