Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Kostümiert sehr willkommen
Als Eintritt (oder Eintrittsgebühr) bezeichnet man allgemein das Entgelt, das jemand entrichten muss, um ein bestimmtes Gebäude oder eine Veranstaltung betreten zu dürfen. Als Nachweis über die Entrichtung des Entgelts gibt es meist eine Eintrittskarte. So jedenfalls lautet die Definition.
Ein paar Leser haben unsere Ankündigung der Halloween-Feier im Zoo dennoch anders verstanden: „Kein Eintritt für kostümierte Kinder“hatte der geschätzte Kollege die Nachricht betitelt. Nun erschließt sich gewiss von selbst, dass mit Eintritt eben der Obolus, das Scherflein, die Summe, das Geld, was für gewöhnlich erst den Einlass, Zugang oder Zutritt ermöglicht, gemeint ist. Schließlich geht es im Beitrag genau darum: Möglichst viele Zoobesucher sollen erschreckend kostümiert erscheinen, damit allen – außer den Tieren – das große Gruseln gelehrt wird.
Eintritt ist eben nicht Zutritt. Sähe ja auch komisch aus, würden die kleinen Monster alle vor dem Drehkreuz abgewiesen: Kostüm aus – oder du kommst hier nicht rein! Sollte die Überschrift für Irritationen gesorgt haben, sie am Ende womöglich Eingang in den berühmten Hohlspiegel finden, kommt hier die Entschuldigung dafür. In der Gewissheit: Am Ende wird sich davon niemand von einem Besuch abschrecken lassen und alles einen guten Ausgang finden…