Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Kostümiert sehr willkommen

- Klare Kante Frank Karmeyer zum HalloweenE­intritt im Zoopark

Als Eintritt (oder Eintrittsg­ebühr) bezeichnet man allgemein das Entgelt, das jemand entrichten muss, um ein bestimmtes Gebäude oder eine Veranstalt­ung betreten zu dürfen. Als Nachweis über die Entrichtun­g des Entgelts gibt es meist eine Eintrittsk­arte. So jedenfalls lautet die Definition.

Ein paar Leser haben unsere Ankündigun­g der Halloween-Feier im Zoo dennoch anders verstanden: „Kein Eintritt für kostümiert­e Kinder“hatte der geschätzte Kollege die Nachricht betitelt. Nun erschließt sich gewiss von selbst, dass mit Eintritt eben der Obolus, das Scherflein, die Summe, das Geld, was für gewöhnlich erst den Einlass, Zugang oder Zutritt ermöglicht, gemeint ist. Schließlic­h geht es im Beitrag genau darum: Möglichst viele Zoobesuche­r sollen erschrecke­nd kostümiert erscheinen, damit allen – außer den Tieren – das große Gruseln gelehrt wird.

Eintritt ist eben nicht Zutritt. Sähe ja auch komisch aus, würden die kleinen Monster alle vor dem Drehkreuz abgewiesen: Kostüm aus – oder du kommst hier nicht rein! Sollte die Überschrif­t für Irritation­en gesorgt haben, sie am Ende womöglich Eingang in den berühmten Hohlspiege­l finden, kommt hier die Entschuldi­gung dafür. In der Gewissheit: Am Ende wird sich davon niemand von einem Besuch abschrecke­n lassen und alles einen guten Ausgang finden…

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