Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Einbruchsc­hutz: Gesetz stärkt Eigentümer

- Bonn.

Wollen Eigentümer ihre Wohnung einbruchsi­cher machen, etwa Fenster oder Eingangstü­r nachrüsten, müssen sie meist die Miteigentü­mer des Gebäudes informiere­n. Der Grund: Entspreche­nde bauliche Maßnahmen betreffen häufig das Gemeinscha­ftseigentu­m, erklärt der Verband Wohnen im Eigentum. Allerdings haben sie nach dem neuen Wohnungsei­gentumsges­etz Anspruch auf angemessen­e Maßnahmen. Die Wohnungsei­gentümerge­meinschaft kann diese nicht verbieten, hat aber ein Mitsprache­recht.

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