Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Einbruchschutz: Gesetz stärkt Eigentümer
Wollen Eigentümer ihre Wohnung einbruchsicher machen, etwa Fenster oder Eingangstür nachrüsten, müssen sie meist die Miteigentümer des Gebäudes informieren. Der Grund: Entsprechende bauliche Maßnahmen betreffen häufig das Gemeinschaftseigentum, erklärt der Verband Wohnen im Eigentum. Allerdings haben sie nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz Anspruch auf angemessene Maßnahmen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann diese nicht verbieten, hat aber ein Mitspracherecht.