Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Vorschuss: Hilfe für Witwen und Witwer

- Berlin.

Witwen und Witwer können von der gesetzlich­en Rentenvers­icherung eine schnelle Finanzhilf­e erhalten, wenn der Ehepartner vor seinem Tod eine Rente bezogen hat. Innerhalb von 30 Tagen nach dessen Tod können sie bei der Deutschen Post einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrent­e beantragen, teilt die Rentenvers­icherung mit. Dabei wird die Rente der oder des Verstorben­en für die nächsten drei Monate im Voraus in einer Summe ausgezahlt. Wichtig: Betroffene müssen auch einen formellen Rentenantr­ag stellen.

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