Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Vorschuss: Hilfe für Witwen und Witwer
Witwen und Witwer können von der gesetzlichen Rentenversicherung eine schnelle Finanzhilfe erhalten, wenn der Ehepartner vor seinem Tod eine Rente bezogen hat. Innerhalb von 30 Tagen nach dessen Tod können sie bei der Deutschen Post einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen, teilt die Rentenversicherung mit. Dabei wird die Rente der oder des Verstorbenen für die nächsten drei Monate im Voraus in einer Summe ausgezahlt. Wichtig: Betroffene müssen auch einen formellen Rentenantrag stellen.