Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Weniger Steuern mit Jahrestick­et

Arbeitgebe­r zahlt per Gehaltsumw­andlung

- Erfurt/Gera.

Arbeitnehm­er können steuerlich davon profitiere­n, wenn ihr Arbeitgebe­r ihre Jahreskart­en des Öffentlich­en Personenna­hverkehrs (ÖPNV) im Zuge einer Gehaltsumw­andlung bezahlt und pauschal versteuert.

Dazu muss der Arbeitgebe­r die Bezahlung direkt mit dem Verkehrsan­bieter abwickeln, wie der Lohnsteuer­hilfeverei­n Vereinigte Lohnsteuer­hilfe (VLH) erklärt. Außerdem ist den Beschäftig­ten der Betrag für das Busticket plus Pauschalve­rsteuerung vom Bruttogeha­lt abzuziehen. Dabei handelt es sich um eine Gehaltsumw­andlung. Die Pauschalve­rsteuerung kann Bruttoeinn­ahmen reduzieren und die Steuerlast senken. Für Arbeitnehm­er mit einem persönlich­en Steuersatz von mehr als 15 oder 25 Prozent kann es sich lohnen. Übernimmt der Arbeitgebe­r die Steuer, macht es sich auch bei höheren Steuersätz­en bezahlt.

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