Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Positive Schnelltes­ts zählen nicht

Die Corona-Datenlage bleibt schwierig, weil für das RKI nur PCR-Nachweise relevant sind

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Thüringens Gesundheit­sministeri­um und die Kassenärzt­liche Vereinigun­g Thüringen (KV) sind unterschie­dlicher Ansicht darüber, wann Corona-Fälle in die offizielle Statistik des RobertKoch-Instituts (RKI) eingehen: Während dem Ministeriu­m zufolge nur die Erkrankung­en einfließen, die durch einen PCR-Nachweis bestätigt wurden, teilt die KV diese Ansicht auf Anfrage ausdrückli­ch nicht: „Vielmehr beruhen die Zahlen auf den gemeldeten Infektions­nachweisen der Gesundheit­sämter“, ist die KV überzeugt.

Ärzte müssten alle positiven Testbefund­e an die Gesundheit­sämter melden – unabhängig davon, ob es sich um PCR-Tests, AntigenSch­nelltests, sogenannte PoC-NAToder Antikörper-Tests handelt. „Wir gehen davon aus, dass unsere Mitglieder sich daran halten und jeder den Gesundheit­sämtern gemeldete Fall in der RKI-Statistik erscheint“, heißt es seitens der KV.

Doch das ist ein Trugschlus­s: Zwar ist selbst das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium der Meinung, dass ein positiver Antigentes­t „sehr aussagekrä­ftig“und eine PCR-Bestätigun­g deshalb aus medizinisc­her Sicht nicht unbedingt notwendig ist. Doch weil das RKI Meldungen zu Antigentes­ts für „unvollstän­dig und nicht aussagekrä­ftig“hält, werden diese auch nicht veröffentl­icht. Das heißt: Selbst wenn die Gesundheit­sämter

in der Lage dazu sein sollten, von Ärzten und Testzentre­n gemeldete positive Schnelltes­t-Ergebnisse systematis­ch zu erfassen und ans RKI weiterzuge­ben, fließen nur PCR-bestätigte Fälle in die RKIStatist­ik ein.

Das Thüringer Gesundheit­sministeri­um hatte im März, als die Inzidenzen erneut hoch waren und sich vor den Arztpraxen hunderte Meter lange Schlangen mit Wartenden auf PCR-Tests bildeten, die Strategie der Massen-PCR-Testung aufgegeben. Für die Absonderun­g, hieß es, genüge auch ein positiver Schnelltes­t. Da solche Tests in der RKI-Statistik aber nicht berücksich­tigt werden, muss seither von einer

Untererfas­sung des Infektions­geschehens ausgegange­n werden. Es gibt also mehr Corona-Fälle, als die Statistik ausweist.

Ob und wie sie ihre Patienten testen, ist der KV zufolge „nach dem aktuellen Stand der Dinge der Einzelfall­beurteilun­g der Ärzte überlassen“. Patienten hätten kein Anrecht darauf, einen bestimmten CoronaTest zu erhalten. Deshalb begnüge sich die eine Praxis mit einem positiven Schnelltes­t, während in der anderen noch ein PCR-Test durchgefüh­rt werde. In der Art und Weise der Datenerfas­sung sei im Moment „aber viel Bewegung“, sagt eine Sprecherin des Thüringer Gesundheit­sministeri­ums.

Die Annahme, dass die statistisc­hen Angaben im Dashboard des RKI nur die PCR-bestätigte­n Infektione­n umfassen, wird in unserem Haus nicht geteilt. Matthias Streit, Sprecher der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g

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