Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Lange Haftstrafe bestätigt nach Tötungsdelikt
Täter waren brutal vorgegangen
Der Bundesgerichtshof hat eine langjährige Jugendstrafe gegen einen 19-Jährigen aus Altenburg wegen eines Tötungsverbrechens bestätigt. Er war gegen ein Urteil des Landgerichtes Gera vorgegangen, hatte damit aber keinen Erfolg.
Die neunte Strafkammer unter Vorsitz von Harald Tscherner hatte eine Jugendstrafe von acht Jahren gegen den 19-Jährigen wegen des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verhängt. Er hatte gemeinsam mit einem 24-Jährigen einen 52-Jährigen in dessen Wohnung traktiert, woran dieser verstorben ist. Vorausgegangen war ein Sex-Angebot des Mannes und ein Streit um Geld, sodass beide Angeklagten ihm eine Abreibung verpassen wollten. „Sie haben den Mann auf brutalste Weise umgebracht“, sagte der Vorsitzende Richter Harald Tscherner. Todesursache war ein heftiger Tritt gegen den Kopf, bei dem eine Zahnreihe vom Oberkiefer abbrach und ein Wirbel brach.
Welcher der Angeklagten den in der Folge tödlichen Tritt gesetzt hatte, vermochte die Kammer nicht einzuschätzen. Allerdings habe der Jüngere im Anschluss noch versucht, dem Opfer die Kehle durchzuschneiden – diese Verletzung war aber nicht tödlich. Ins Urteil des 19Jährigen floss noch ein Übergriff in einer Kneipe ein. Er wurde nach Jugendstrafrecht behandelt.
Für den 24-Jährigen gab es nach Erwachsenenstrafrecht eine Haftstrafe von sechs Jahren und vier Monaten. Er wird nach einem Jahr und zwei Monaten in eine Entziehungsanstalt eingewiesen. Der Angeklagte hatte auch Revision eingelegt, diese aber zurückgezogen.