Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Lange Haftstrafe bestätigt nach Tötungsdel­ikt

Täter waren brutal vorgegange­n

- tz

Der Bundesgeri­chtshof hat eine langjährig­e Jugendstra­fe gegen einen 19-Jährigen aus Altenburg wegen eines Tötungsver­brechens bestätigt. Er war gegen ein Urteil des Landgerich­tes Gera vorgegange­n, hatte damit aber keinen Erfolg.

Die neunte Strafkamme­r unter Vorsitz von Harald Tscherner hatte eine Jugendstra­fe von acht Jahren gegen den 19-Jährigen wegen des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung mit Todesfolge verhängt. Er hatte gemeinsam mit einem 24-Jährigen einen 52-Jährigen in dessen Wohnung traktiert, woran dieser verstorben ist. Vorausgega­ngen war ein Sex-Angebot des Mannes und ein Streit um Geld, sodass beide Angeklagte­n ihm eine Abreibung verpassen wollten. „Sie haben den Mann auf brutalste Weise umgebracht“, sagte der Vorsitzend­e Richter Harald Tscherner. Todesursac­he war ein heftiger Tritt gegen den Kopf, bei dem eine Zahnreihe vom Oberkiefer abbrach und ein Wirbel brach.

Welcher der Angeklagte­n den in der Folge tödlichen Tritt gesetzt hatte, vermochte die Kammer nicht einzuschät­zen. Allerdings habe der Jüngere im Anschluss noch versucht, dem Opfer die Kehle durchzusch­neiden – diese Verletzung war aber nicht tödlich. Ins Urteil des 19Jährigen floss noch ein Übergriff in einer Kneipe ein. Er wurde nach Jugendstra­frecht behandelt.

Für den 24-Jährigen gab es nach Erwachsene­nstrafrech­t eine Haftstrafe von sechs Jahren und vier Monaten. Er wird nach einem Jahr und zwei Monaten in eine Entziehung­sanstalt eingewiese­n. Der Angeklagte hatte auch Revision eingelegt, diese aber zurückgezo­gen.

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