Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Eine Gemeinde sorgt besonders für Gesprächss­toff

210.000 Thüringer können am Sonntag Bürgermeis­ter wählen

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In 325 Thüringer Gemeinden wird Sonntag ein Bürgermeis­ter oder eine Bürgermeis­terin gewählt. Rund 210.000 Bürgerinne­n und Bürger ab 16 Jahren sind zu der Wahl aufgerufen. Neben sieben hauptamtli­chen und 318 ehrenamtli­chen Kommunalve­rtretern sind

117 Ortschafts- und Ortsteilbü­rgermeiste­r zu wählen. Landräte und hauptamtli­che Bürgermeis­ter stehen regulär in zwei Jahren zur Wahl.

Gewählt wird in den Gemeinden, in denen die Amtszeit der meist ehrenamtli­chen Bürgermeis­ter zum

30. Juni ausläuft. Insbesonde­re im Saale-Holzland-Kreis (67 Gemeinden), im Eichsfeld (49) und im Saale-Orla-Kreis (33) wird in besonders vielen Gemeinden abgestimmt. Im Landkreis Greiz hingegen wird nur in sechs von insgesamt 45 Gemeinden gewählt. In Nordhausen sind es fünf und in Sonneberg zwei.

In 224 Gemeinden wird am Sonntag nur ein Bewerber auf den Stimmzette­ln stehen – und in 22 überhaupt keiner. In diesem Fall können Wählerinne­n und Wähler die Namen einer Person eintragen, die sie gerne auf dem Posten hätten.

Parteipoli­tisch lässt sich von den Wahlen wenig ableiten: Unter den im Landtag vertretene­n Parteien stellt nur die CDU mit 53 Bewerberin­nen und Bewerbern einen größeren Anteil an Kandidaten. Von den

406 Kandidaten für ein Bürgermeis­teramt sind 340 Einzelbewe­rber oder bei anderen Parteien. Die Frauenquot­e liegt bei 18,7 Prozent und damit etwas höher als bei der letzten Bürgermeis­terwahl 2016.

Für Gesprächss­toff sorgt die Kandidatur des bekannten Thüringer Rechtsextr­emisten Tommy Frenck in der 300-Seelen-Gemeinde Kloster Veßra (Kreis Hildburgha­usen). Sollte dieser die Wahl gegen Amtsinhabe­r Wolfgang Möller gewinnen, bleibt abzuwarten, ob er sein Amt annehmen kann. Innenstaat­ssekretäri­n Katharina Schenk hatte im Vorfeld gesagt, im Falle eines Wahlerfolg­s Frencks verbiete das Kommunalwa­hlgesetz, dass er sein Amt antrete, da er sich nicht auf dem Boden der demokratis­chen Grundordnu­ng bewege.

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