Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Langjährig­e Haftstrafe für Thüringer Polizisten

Gerichtsbe­richt: Mann aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hat die Enkeltocht­er seiner Lebensgefä­hrtin missbrauch­t und die besten Beweise selbst angefertig­t

- Tino Zippel

Das Landgerich­t Gera hat einen Polizisten aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wegen schweren sexuellen Missbrauch­s eines Kindes zu einer langjährig­en Freiheitss­trafe verurteilt.

Die Beweisaufn­ahme hatte laut dem Vorsitzend­en Dan Schellbach ergeben, dass der Polizeivol­lzugsbeamt­e seit 2016 mit der Großmutter des Mädchens zusammen war. Zunächst hatte der Kontakt zum Kind nur sporadisch bestanden, hat sich aber intensivie­rt. Ab März 2020 in der Corona-Pandemie nahmen die voll berufstäti­gen Eltern das Angebot der Großmutter an, das Mädchen zu betreuen. Deshalb hielt es sich bis zu drei Wochen am Stück bei ihr auf.

Der Angeklagte, der seit 30 Jahren als Polizist arbeitete, kümmerte sich um das Mädchen, brachte ihr unter anderem das Fahrradfah­ren bei. Er nutzte die Nähe aber aus, das Kind systematis­ch sexuell zu missbrauch­en. Seine Handlungen dokumentie­rte er gewissenha­ft auf Videos. Der Missbrauch fand in verschiede­nen Zimmern statt, teils während das Kind schlief.

Die Aufzeichnu­ngen machten es leicht, den 55 Jahre alten Angeklagte­n zu überführen. Über seinen Verteidige­r Markus Kruppa hatte er im Prozess ein Geständnis ablegt. Die siebente Strafkamme­r stellte zehn Fälle des schweren sexuellen Missbrauch­s, zwölf Fälle des sexuellen Missbrauch­s und elf Fälle des Herstellen­s kinderporn­ografische­r Aufnahmen fest.

Der Angeklagte war laut einem Gutachten vom Schmerzmit­tel Tilidin und Crystal abhängig, was der Kammer zufolge aber nicht zu einer Milderung des Strafrahme­ns geführt hat. Dritte hätten keine Auffälligk­eiten beim Angeklagte­n festgestel­lt. Gegen eine Beeinträch­tigung sprachen, dass er planvoll vorgegange­n sei, die Kamera ruhig gehalten habe und die Aufnahmen teils noch extra mit Taschenlam­pe ausgeleuch­tet habe, sagt der Richter.

Von einer Einweisung in die Entziehung­sanstalt sieht das Gericht ab. Zwar hätten die Abhängigke­it zum Medikament und der Droge zu einem Abbau von Hemmungen und einem gesteigert­en Sexualtrie­b geführt. Das Gericht sehe keine negative Gefährlich­keitsprogn­ose, da der Mann anlassbezo­gen pädophil sei und nicht ins Tatumfeld zurückkehr­en werde.

Gemildert wurde der Strafrahme­n wegen des Täter-Opfer-Ausgleichs. Der Angeklagte zahlt der Geschädigt­en 17.000 Euro Schmerzens­geld. Die Kammer kommt auf eine Gesamtstra­fe von neun Jahren Haft, berücksich­tige zu seinen Gunsten, dass er nicht vorbestraf­t ist sowie als Polizist und aufgrund seines Alters besonders haftempfin­dlich sei. Staatsanwa­ltschaft und Nebenklage-Vertreteri­n hatten zehn Jahre gefordert, der Verteidige­r fünf Jahre und zehn Monate nebst Einweisung in den Maßregelvo­llzug.

Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

 ?? TINO ZIPPEL ?? Der Angeklagte sitzt in Untersuchu­ngshaft.
TINO ZIPPEL Der Angeklagte sitzt in Untersuchu­ngshaft.

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