Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Langjährige Haftstrafe für Thüringer Polizisten
Gerichtsbericht: Mann aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hat die Enkeltochter seiner Lebensgefährtin missbraucht und die besten Beweise selbst angefertigt
Das Landgericht Gera hat einen Polizisten aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Beweisaufnahme hatte laut dem Vorsitzenden Dan Schellbach ergeben, dass der Polizeivollzugsbeamte seit 2016 mit der Großmutter des Mädchens zusammen war. Zunächst hatte der Kontakt zum Kind nur sporadisch bestanden, hat sich aber intensiviert. Ab März 2020 in der Corona-Pandemie nahmen die voll berufstätigen Eltern das Angebot der Großmutter an, das Mädchen zu betreuen. Deshalb hielt es sich bis zu drei Wochen am Stück bei ihr auf.
Der Angeklagte, der seit 30 Jahren als Polizist arbeitete, kümmerte sich um das Mädchen, brachte ihr unter anderem das Fahrradfahren bei. Er nutzte die Nähe aber aus, das Kind systematisch sexuell zu missbrauchen. Seine Handlungen dokumentierte er gewissenhaft auf Videos. Der Missbrauch fand in verschiedenen Zimmern statt, teils während das Kind schlief.
Die Aufzeichnungen machten es leicht, den 55 Jahre alten Angeklagten zu überführen. Über seinen Verteidiger Markus Kruppa hatte er im Prozess ein Geständnis ablegt. Die siebente Strafkammer stellte zehn Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs, zwölf Fälle des sexuellen Missbrauchs und elf Fälle des Herstellens kinderpornografischer Aufnahmen fest.
Der Angeklagte war laut einem Gutachten vom Schmerzmittel Tilidin und Crystal abhängig, was der Kammer zufolge aber nicht zu einer Milderung des Strafrahmens geführt hat. Dritte hätten keine Auffälligkeiten beim Angeklagten festgestellt. Gegen eine Beeinträchtigung sprachen, dass er planvoll vorgegangen sei, die Kamera ruhig gehalten habe und die Aufnahmen teils noch extra mit Taschenlampe ausgeleuchtet habe, sagt der Richter.
Von einer Einweisung in die Entziehungsanstalt sieht das Gericht ab. Zwar hätten die Abhängigkeit zum Medikament und der Droge zu einem Abbau von Hemmungen und einem gesteigerten Sexualtrieb geführt. Das Gericht sehe keine negative Gefährlichkeitsprognose, da der Mann anlassbezogen pädophil sei und nicht ins Tatumfeld zurückkehren werde.
Gemildert wurde der Strafrahmen wegen des Täter-Opfer-Ausgleichs. Der Angeklagte zahlt der Geschädigten 17.000 Euro Schmerzensgeld. Die Kammer kommt auf eine Gesamtstrafe von neun Jahren Haft, berücksichtige zu seinen Gunsten, dass er nicht vorbestraft ist sowie als Polizist und aufgrund seines Alters besonders haftempfindlich sei. Staatsanwaltschaft und Nebenklage-Vertreterin hatten zehn Jahre gefordert, der Verteidiger fünf Jahre und zehn Monate nebst Einweisung in den Maßregelvollzug.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.