Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
BGH bestätigt langjährige Haftstrafe gegen Ex-Polizisten
Die Richter in Karlsruhe haben die Revision des Angeklagten verworfen. Er muss für sieben Jahre und neun Monate hinter Gitter
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine langjährige Haftstrafe wegen „absichtlicher schwerer Körperverletzung“gegen einen früheren Thüringer Polizeibeamten bestätigt. Die Revision des Angeklagten, der Verfahrensfehler und sachlich-rechtliche Mängel geltend gemacht hatte, wurde vom Zweiten Strafsenat des BGH verworfen. Die Überprüfung habe keine Rechtsfehler des Urteils ergeben, heißt es in einer Mitteilung des Bundesgerichtshofs.
Der Mann, der als LKA-Beamter zeitweilig auch beim Personenschutz für Politiker eingesetzt war, lauerte nach Feststellung des Landgerichts Erfurt Ende August 2020 seiner früheren Lebensgefährtin auf. Er schlug diese mit einem Gegenstand zu Boden und fügte ihr zwei 13 und fünf Zentimeter lange Schnitte auf dem Kopf und einen 7,5 Zentimeter langen Schnitt im Gesicht zu. Außerdem zerschnitt er ihr bei einer Abwehrbewegung einen Nerv im rechten Arm.
Die Karlsruher Richter folgten Anfang Juni dieses Jahres mit ihrer Entscheidung der Feststellung des Landgerichts Erfurt, dass der Angeklagte das Gesicht der Frau dauerhaft entstellen wollte. Zudem könne sie ihren kleinen Finger und den Ringfinger der rechten Hand aufgrund der Verletzung kaum noch beugen und strecken. Wegen ihrer Verletzungen sei die Frau, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, nicht mehr in der Lage, als Logopädin zu arbeiten und befinde sich in psychologischer Behandlung.
Früher erfolgte Verurteilung in Urteil eingeflossen
Mit seiner Entscheidung bestätigt der BGH zudem, dass der Angeklagte seine frühere Lebensgefährtin bereits drei Monate vor dieser Tat während eines Streits verletzt hatte. Auch die Verurteilungen des Ex-Polizisten wegen Diebstahls aus einem Hotel und einem Elektronikmarkt sind nun rechtskräftig.
Das Landgericht Erfurt verhängte gegen den Ex-Beamten eine Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten sowie eine zusätzliche Geldstrafe von 40 Tagessätzen von jeweils 30 Euro. In den Richterspruch wurde eine bereits früher erfolgte Verurteilung wegen Diebstahls mit einbezogen.
Die Verteidigung hatte für ihren Mandanten drei Jahre und vier Monate Haft gefordert. Seine Anwälte argumentierten, dass ihr Mandanten 10.000 Euro Täter-Opfer-Ausgleich gezahlt habe und aus ihrer Sicht nur vermindert schuldfähig sei. Die Ausgleichssumme nannte das Landgericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung lächerlich angesichts der Verletzungen der Nebenklägerin. Das Verfahren hatte für viel Aufsehen gesorgt, auch weil das Landeskriminalamt (LKA) über Jahre – offenbar ohne zu prüfen – die Dienstunfähigkeit des Beamten hingenommen habe. Aus Sicht der Erfurter Richter seien dafür unzutreffende Atteste vorgelegt und deshalb unberechtigt Dienstbezüge ausgezahlt worden.
Die Attacke von Ende August 2020 sahen die Richter als Rache dafür, dass seine frühere Lebensgefährtin den späteren Angeklagten nach dem ersten Übergriff angezeigt hatte und er im Mai 2020 seinen Dienstausweis und die Kriminalmarke abgeben musste.