Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Urteil soll fallen zu Merkel-Worten

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Das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe wird am Mittwoch über Äußerungen der damaligen Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) zur Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Thüringer Ministerpr­äsidenten sein Urteil verkünden. Der Entscheidu­ng ist eine mündliche Verhandlun­g im Juli 2021 vorausgega­ngen, teilte das Gericht mit. (Az: 2 BvE

4/20, 2 BvE 5/20) Merkel hatte am

6. Februar 2020 bei einem Staatsbesu­ch in Südafrika die Wahl des FDPPolitik­ers tags zuvor zum thüringisc­hen Ministerpr­äsidenten mithilfe der Thüringer AfD-Fraktion als „unverzeihl­ich“bezeichnet. Die AfD hatte gegen die Äußerung der damaligen Bundeskanz­lerin und gegen deren Veröffentl­ichung auf der Internetse­ite der Bundesregi­erung geklagt. Die Pflicht zur Neutralitä­t im politische­n Meinungska­mpf und damit das Recht der AfD auf Chancengle­ichheit der politische­n Parteien sei verletzt worden.

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