Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Entsetzen nach Badeunfall in Gera
Ermittlungen der Polizei zur Unglücksursache laufen noch. Tauchergruppe der Feuerwehr aus Erfurt im Einsatz
Das Entsetzen nach dem tödlichen Badeunfall am Dienstagnachmittag im Strandbad in Gera-Aga ist bei vielen Geraern noch immer groß. „Kind unter Wasser – bei solch einer Alarmierung möchte man eigentlich gar nicht ausrücken“, sagen am Tag danach Geraer Feuerwehrleute, die vor Ort im Einsatz waren – bis zu der tragischen Erkenntnis: Der zehnjährigen Junge, nach dem bis zum Abend im gesamten Bad und im Wasser gesucht wurde, konnte nur noch tot geborgen werden.
Neben Feuerwehr, Wasserwacht und Polizei war auch ein Notfall„Es seelsorger des DRK vor Ort, um die Angehörigen des Kindes und bei Bedarf die Einsatzkräfte zu betreuen. Mancher von ihnen bedauert, dass man nicht viel habe ausrichten können. Feuerwehrleute hatten den See des Strandbads zunächst mit dem Boot abgesucht – vergeblich. Erst am Abend fanden Polizei-Taucher aus Erfurt den leblosen Körper.
war für die Geraer Feuerwehr der erste Einsatz ohne eigene Tauchergruppe“, stellt der Sprecher der Geraer Feuerwehr, Göran Kugel, im Nachgang fest. Zum 31. Dezember vorigen Jahres war die Tauchergruppe der Berufsfeuerwehr Gera, die über viele Jahre thüringenweit im Einsatz war, aus Kostengründen abgeschafft worden.
Was zum Tod des zehnjährigen Kindes im Wasser geführt hat, ist bislang noch immer unklar. „Die polizeilichen Ermittlungen zur Ursache laufen noch“, hieß es auf Nachfrage unserer Redaktion am Mittwochvormittag nur sehr knapp aus der Pressestelle der Landespolizeiinspektion Gera. Damit ist auch noch immer offen, ob der Zehnjährige, der laut Zeugen im tiefen, offenen Schwimmerbereich des Badesees gefunden wurde, überhaupt schwimmen konnte. Oder ob die intensive Sonneneinstrahlung zu einem Hitzeschlag geführt hat. Oder ob der tückische Untergrund des offenen Gewässers mit Schlamm und Schlingpflanzen, das in den vergangenen Jahren schon mehrere Menschenleben gefordert hatte, erneut zur tödlichen Gefahr wurde. Offen ist bisher auch, ob es an dem Unglücksnachmittag eine qualifizierte Badeaufsicht gab. Die ist laut einer ordnungsbehördlichen Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten im
Freistaat Thüringen zumindest für den markierten Bade- und Schwimmerbereich erforderlich. Die Seefläche darüber hinaus kann auf eigene Gefahr genutzt werden. Auf Nachfrage unserer Redaktion dazu beim Personal gab es keine Antwort mit Verweis auf ein Auskunftsverbot vom Chef. Chef Josef Kramer, Pächter des städtischen Badegewässers, war nicht errichtbar.
Bekannt wurde aber, dass es sich bei dem Badeopfer um einen Jungen syrischer Abstammung handelt, der mit seiner Familie in Lusan gelebt hat. Im Freitagsgebet will die muslimische Gemeinschaft in Gera des tödlich verunglückten Jungen gedenken.